Als Spitzenjurist des Verkehrsministeriums sind Sie ja in Sachen §-57a-Software und Mängelkatalog für die Kontrolle im Sinne des Gesetzgebers verantwortlich. Der Pickerl-Schilling und der Mängelkatalog: Immer gern auseinander gehalten, steht er dennoch im Zusammenhang – besonders jetzt, wo sich der ÖWV (Österreichischer Wirtschaftsverlag) mit dem Kauf des Büros Mesensky ein Monopol darauf gesichert haben will.
Das Verkehrsministerium wird sich doch nicht dem Verdacht aussetzen wollen „ein nicht sehr sauberes wirtschaftliches Verfahren“ zu unterstützen.
Insbesondere die Bundesinnung als Interessenvertretung der Kfz-Betriebe ist geeignet, eine Anonymität der §-57a-Untersuchungsdaten zu gewährleisten. Monopole sind Gift, daher müssen alle Gefahrenquellen zum Missbrauch ausgeschaltet werden, damit Informationen – Stichwort Datenschutz – nicht an falsche Adressen geraten können. Eine direkte Meldung an das Statistische Amt im Sinne einer offiziellen Schadensstatistik ist daher zu unterstützen. Auch von einer freien Fachzeitung, wie wir sie sind.
AUTO & Wirtschaft hat kein monetäres Interesse an Pickerl-Schilling und Mängelkatalog. Das macht uns in unserer Berichterstattung unabhängig.
Herr Dr. Wilhelm Kast, es ist uns eine Freude, mit der Kfz-Innung und Ihrer Hilfe die sumpfig gewordenen Wiesen wieder trocken zu legen, sonst könnten TÜV & Co. auf den Plan gerufen werden, sich hier ordnend einzubringen. Der Termin mit Ihnen ist fixiert. Die Kfz-Branche wird es Ihnen danken, für klare Verhältnisse mit der Bundesinnung zu sorgen. Wen die dann für weitere Arbeiten einsetzt, bleibt dem Innungspräsidium vorbehalten. „I was scho, wos i im Sinn da Branche mit Ihna redn werd.“