In einem Brief (s. PDF) an Friedrich Nagl, den neuen Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker, äußern Geschäftsführer Thomas Zembacher und Plattformleiter Kersten Viehmann eine verhüllte Drohung: Man sei in „großer Sorge“, dass durch den von der Innung geplanten Konkurrenzkatalog „das gesamte System der Kfz-Überprüfung durch die autorisierten Werkstätten infrage gestellt und damit einer Vielzahl von österreichischen Betrieben die wirtschaftliche Grundlage entzogen“ werde.
Nagl reagiert befremdet auf das „persönliche“ Schreiben, das auch dem Verkehrsministerium und den Landesinnungsmeistern übermittelt wurde: „Es ist nicht einzusehen, dass die Mitgliedsbetriebe mit Aussagen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren, eingeschüchtert werden. Ich stelle mich schützend vor unsere bestens qualifizierten Werkstätten, die seit jeher seriös und genau ihre Prüfberechtigung ausüben.“ Die Betriebe, so Nagl, dürften nicht Spielball des legitimen Wettbewerbs um einen preislich und qualitativ möglichst attraktiven Mängelkatalog werden.
Neben Nagl versichern auch Kenner der juristischen Rahmenbedingungen, dass weitere Mängelkataloge nichts mit dem prinzipiellen Recht der Werkstätte, §-57a-Begutachtungen durchzuführen, zu tun haben. „Dafür gibt es ganz klare gesetzliche Bestimmungen“, erklärt beispielsweise Dipl.-Ing. Heinz Lukaschek, ehemaliger Abteilungsleiter im Verkehrsministerium.
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