In Handelsbetrieben müssen bauliche Adaptierungen z. B. mit einem maximalen Kostenaufwand von 3.000 € noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Bis 1.1.2013 müssen Baulichkeiten barrierefrei gestaltet sein, wenn der Aufwand zwischen 3.000 und 5.000 € beträgt. Bei noch teureren Umbauten gilt die Übergangsfrist bis 1.1.2016.
Die Wirtschaftskammer bietet in Kooperation mit dem WIFI Wien ihren Mitgliedern die Möglichkeit einer geförderten Beratung an. Die Beratungsaktion wird in Zusammenarbeit mit Architekt(inn)en durchgeführt, die im Bereich „Barrierefreies Bauen“ große Fachkenntnisse haben. Die Netto-Beratungskosten bis zu einer Höhe von 280 € werden von der Wirtschaftskammer Wien zu 50 % gefördert. Das Anmeldeformular diesbezüglich kann unter
wifiwien.at/uns/anmeldeformular/Anmeldung_Barrierefreiheit_2009.pdf abgerufen werden.
Für barrierefreie Umgestaltungen gemäß ÖNORM B 1600 gibt es eine Förderung des Bundessozialamtes. Dem Betrieb werden einmalig 50 % der barrierefreibedingten Mehrkosten ersetzt, die Förderhöchstsumme beträgt 50.000 €. Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter(innen) können investive Maßnahmen sogar mit zwei Drittel der Gesamtkosten gefördert werden, wenn die Kosten dieser Maßnahmen zwischen 1.000 und max. 5.000 € (exkl. Ust.) betragen. Neu zu errichtende Bauten können nicht gefördert werden. Ein Antrag ist vor Realisierung beim Bundessozialamt einzubringen.
Infos: Mag. Helga Entres, Bundessozialamt–Landesstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien ?T: 059988–2400
E: helga.entres@basb.gv.at
