Parken darf man lt. Gesetz aber trotzdem. Traditionell wird das auch praktiziert. Es muss jedoch eine Restfahrbahnbreite vorhanden sein. Ob diese an gewissen Stellen noch gegeben ist, dafür bräuchte man schon ein Maßband. Tatsache ist weiters, dass sich Anrainer an politische Stellen des Rathauses bzw. die Bezirksvorsteherin gewandt haben, damit die Polizei auf die „Vorschriftswidrige Abstellung des Fahrzeuges auf einer engen Stelle der Fahrbahn“ sensibilisiert wird. Laut Wiener Polizei werden pro Tag zwischen 20 und 40 Autofahrer angezeigt. Die Höhe der Strafe beträgt zwischen 50 und 100 €. Pro Tag nimmt die Stadt Wien also ein tägliches Körberlgeld von 1.000 bis 4.000 € ein. Beim Abschleppen durch die MA 48 würden zusätzlich noch rd. 200 € anfallen. Abhilfe könnte z. B. ein Halteverbot bringen oder irgendeine Informationstafel, damit die Autofahrer nicht „blöd sterben“. In diesem Fall würden aber besagte „Zusatzeinnahmen“ für die Stadt Wien wegfallen. Die Bezirksvorsteherin Dr. Ursula Stenzel war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Übrigens, für den rollenden Verkehr muss eine Straßenbreite von 2,5 m zur Verfügung stehen.
