Nicht genug, dass die Treibstoffpreise, auch wenn sie in letzter Zeit wieder moderater wurden, astronomische Höhen erreicht haben. Zumindest ein Tankstellenpächter hat jedenfalles eine weitere Einnahmequelle entdeckt. Frei nach dem Motto „Kundenfreundlichkeit ist nicht notwendig, es müssen Autofahrer sowieso zum Tanken kommen“.

Ein Autofahrer wollte eine BP-Tankstelle lediglich zum Umkehren benützen. Eine Tafel weist zwar auf eine Konsumationspflicht hin, allerdings an einer Stelle, an der man nicht mehr zurückkehren kann und sich in den Straßenverlauf einordnen muss. Der Autofahrer bekam umgehend einen Rechtsanwaltsbrief, in dem er belehrt wurde, dass er „das Grundstück meiner Mandantschaft widerrechtlich durchfahren“ und deren „ruhigen Besitz“ gestört habe. Sollte er die entstandenen Kosten für Ausforschung seiner Daten, Detektei und Rechtsanwalt in Höhe von 238,40 € nicht überweisen, müsste er mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Mag. Gabriele Zöscher, ÖAMTC-Rechtsabteilung. „Wir raten ab, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Jeder darf auf seinem Privatgrund eigene Regeln aufstellen. Es gibt für einen solchen Fall auch keine Judikatur. Das Risiko, diesen Prozess zu verlieren, ist einfach zu groß.“ Immerhin erreichte der ÖAMTC, dass die Kosten auf 210 € reduziert wurden.



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