In der Kommunikationsabteilung der Allianz verweist man auf „maßgeschneiderte Versicherungsprodukte“ für Autohauspartner, bei denen künftig die höhere Totalschadengrenze angewandt wird. Ansonsten ziehe man die Grenze weiterhin bei 60 %. Darüber hinaus sei bei Reparaturen in den Partnerwerkstätten nur der halbe Selbstbehalt zu zahlen.
Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer, wurde von diesem Vorgehen noch nicht informiert, zeigt sich aber betroffen: „Wenn tatsächlich je nach Betrieb unterschiedliche Totalschadengrenzen herangezogen werden, ist das eine massive Ungleichbehandlung der Werkstätten und der eigenen Kunden.“ Dagegen werde man „massiv protestieren“. Ähnlich äußert sich Bernhard Plasounig, Landesinnungsmeister der Känrtner Kfz-Techniker: „Ein Totalschaden ist einer, wenn ich einen Vertrag mit der Allianz habe, und sonst ist er keiner?“ Derartige Praktiken, fordert Plasounig, müssten im Interesse der Vertragswerkstätten auch von den Autoimporteuren bekämpft werden. Insgesamt mehren sich im Kfz-Gewerbe die Stimmen, die generell von einem auch im Wettbewerbsvergleich dominanten Verhalten der Allianz gegenüber den Betrieben sprechen.



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