„Kurzfristig gibt es keine Alternative zur angestrebten Verlängerung der bestehenden Kfz-GVO“, betont BGO Mag. Dr. Gustav Oberwalllner, dessen Gremium sich dieser Tage mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Evaluierungsbericht der EU-Kommission an die Brüsseler Entscheidungsträger wendet.
Ins gleiche Horn stößt der ÖAMTC. Dipl.-Ing. Mario Rohracher (B.), Bereichsleiter Verkehr und Konsumentenschutz des Clubs: „Die Fahrzeugindustrie hat erhebliches Interesse an der Abschaffung der Verordnung, während Handel, Werkstätten, Ersatzteileproduzenten, Pannenhilfeorganisationen und Verbraucherschützer für ihre Aufrechterhaltung plädieren. Nur eine klare Kfz-spezifische Regelung schafft sowohl für die Anbieter als auch für die Verbraucher konkrete Anhaltspunkte über die Zulässigkeit einzelner Verhaltensweisen.“
Die vollständige Position des ÖAMTC zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung bzw. Verbesserungsvorschläge befinden sich in angehängter PDF-Datei.
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