Ab sofort wird der Marktführer am heimischen Kfz-Versicherungsmarkt Fahrzeuge mit einem geschätzten Wiederbeschaffungswert bis 2.000 € nicht mehr in Wrackbörsen einstellen. Statt- dessen sollen Sachverständige den Restwert schätzen, wobei die Versicherung von einem Maximalbetrag von 300 € pro Schadensfall ausgeht.
„Manche Menschen könnten in Situationen geraten, die finanziell wirklich schwierig sind“, nennt Dr. Erik Eybl, Leiter der Schadenabteilung, soziale Beweggründe für den überraschenden Schritt, der vor allem alte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung betrifft. Zu einem weitergehenden Verzicht auf Wrackbörsen werde es jedenfalls nicht kommen. Entschieden widerspricht Eybl der Einschätzung, dass mit derartig günstigen Fahrzeugen angesichts der nötigen Formalitäten und der steigenden Ansprüche der oft osteuropäischen Abnehmer ohnehin wenig Geld erwirtschaftet wird: „Gerade ältere Fahrzeuge sind als Ersatzteilspender nach wie vor sehr gefragt.“



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