Farbe Flieder für Euro 6

Ende Mai 2014 ist bereits mit der Novelle der Abgasklassenkennzeichnungsverordnung zu rechnen: Die soll dann auch -analog dem Stand der Technik -die Abgasklasse Euro 6 enthalten. Die Farbe Flieder hat der Gesetzgeber für die dann insgesamt sechste Abgasklassenplakette ausgewählt. Die Novelle soll dann auch die Möglichkeit enthalten, die letzten Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN, englisch VIN) auf der Plakette mit einem Permanentstift -anstatt mit dem Stanzgerät, das dabei verkleben kann -zu vermerken.

Einmal pro Auto und nur inÖsterreich gültig

Die Abgasplakette für Gebiete, in denen der Landeshauptmann nach Abgasklassen gestaffelte Fahrverbote verhängt hat, weist aus, in welche Abgasklasse ein Auto fällt. Sie ist nur österreichweit gültig und generell freiwillig. Die Abgasplakette wird einmalig für ein Fahrzeug erworben und kann dann auf nachfolgendeBesitzer übertragen werden. Nicht übertragbar ist die Plakette von Fahrzeug zu Fahrzeug. Die Umweltplakettierung in den EU-Ländern -zum Beispiel in Deutschland und Österreich -erfolgt nach verschiedenen Systemen. Daher sind die Plaketten nicht in mehreren Ländern verwendbar. Fahrzeuge mit deutscher Plakette -egal, wo sie zugelassen sind -brauchen in Österreich nochmals ein Abgaspickerl.

Falsche Abgasklassierung kann richtig teuer werden

Wird die Abgaskennzeichnung missbräuchlich verwendet und eine falsche Abgasklasse, die nicht mit der des Autos übereinstimmt, dargestellt, sind die Strafen für die "Verwaltungsübertretung gemäß §30 IG-Luft" mit bis zu 7.270 Euro festgelegt. Nur wenn eine am Fahrzeug angebrachte Plakette -z. B. bei Windschutzscheibenbruch -beschädigt wird, kann eine neue beantragt werden.

Der§-57a-Betrieb bestimmt die Plakettenfarbe

Welche Plakette ein Auto erhält, bestimmt der zur §-57a-Überprüfung berechtigte Betrieb. Dazu ist mindestens der Zulassungsschein erforderlich. "Ausschlaggebend sind die Abgaswerte, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, in Abstimmung mit der EU-Richtlinie über die Abgasklassifizierung", bestätigt Komm.-Rat Ing. Josef Puntinger. Die auf der Homepage www.akkp.at angegebenen Abgasklassen sind aber nicht verbindlich. Bei Zweifeln, in welche Klasse ein Fahrzeug fällt, ist die nächst niedrigere Abgasklasse zu vergeben, deren Einhaltung gesichert ist.

Was tun bei Unklarheitüber die Klassifizierung?

Sofern unklar ist, ob das Fahrzeugüberhaupt in eine Abgasklasse fällt, für die eine Kennzeichnung möglich ist, so erhält das Fahrzeug keine Abgasklassenkennzeichnung. Liegen die Daten nicht oder unvollständig vor und ist keine Abgasklasse aus der Zulassung ersichtlich, kann mithilfe des Erstzulassungsdatums und einer Tabelle,die auf der Homepage www.akkp.at abrufbar ist, die Einstufung vorgenommen werden. Bei Pkws (M1) sieht die Tabelle für die Baujahre 1987 bis 1995 Euro 1, für 1996 bis 1999 Euro 2 und für 2000 bis 2004 Euro 3 vor. Unter Euro 4 fallen Pkw-Neuzulassungen vom 1.1.2005 bis 31.8.2009, unter Euro 5 Pkw-Nzl vom 1.9.2009 bis 30.8.2014.

Wie ist der Preis für die Plakettenausgabe zu ermitteln?

Der Preis für die Ausstellung einer Plakette ergibt sich aus den 2,50 Euro für den Aufkleber und rund einer Viertelstunde Arbeitszeit für die Einstufung in die Abgasklasse und die Anbringung am Fahrzeug (neben oder unter dem Pickerl) durch die befugte Stelle.