"Die Zeit wird immer knapper!", sagt Kommerzialrat Friedrich Nagl,
Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker: "Jetzt ist es Zeit für
§-57a-belehnte Kfz-Betriebe, sich für die Ausgabe der
Abgasklassenplaketten zu registrieren!"
Farbe Flieder für Euro 6
Ende Mai 2014 ist bereits mit der Novelle der
Abgasklassenkennzeichnungsverordnung zu rechnen: Die soll dann auch
-analog dem Stand der Technik -die Abgasklasse Euro 6 enthalten. Die
Farbe Flieder hat der Gesetzgeber für die dann insgesamt sechste
Abgasklassenplakette ausgewählt. Die Novelle soll dann auch die
Möglichkeit enthalten, die letzten Stellen der
Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN, englisch VIN) auf der Plakette
mit einem Permanentstift -anstatt mit dem Stanzgerät, das dabei
verkleben kann -zu vermerken.
Einmal pro Auto und nur inÖsterreich gültig
Die Abgasplakette für Gebiete, in denen der Landeshauptmann nach
Abgasklassen gestaffelte Fahrverbote verhängt hat, weist aus, in
welche Abgasklasse ein Auto fällt. Sie ist nur österreichweit gültig
und generell freiwillig. Die Abgasplakette wird einmalig für ein
Fahrzeug erworben und kann dann auf nachfolgendeBesitzer übertragen
werden. Nicht übertragbar ist die Plakette von Fahrzeug zu Fahrzeug.
Die Umweltplakettierung in den EU-Ländern -zum Beispiel in
Deutschland und Österreich -erfolgt nach verschiedenen Systemen.
Daher sind die Plaketten nicht in mehreren Ländern verwendbar.
Fahrzeuge mit deutscher Plakette -egal, wo sie zugelassen sind
-brauchen in Österreich nochmals ein Abgaspickerl.
Falsche Abgasklassierung kann richtig teuer werden
Wird die Abgaskennzeichnung missbräuchlich verwendet und eine falsche
Abgasklasse, die nicht mit der des Autos übereinstimmt, dargestellt,
sind die Strafen für die "Verwaltungsübertretung gemäß §30 IG-Luft"
mit bis zu 7.270 Euro festgelegt. Nur wenn eine am Fahrzeug
angebrachte Plakette -z. B. bei Windschutzscheibenbruch -beschädigt
wird, kann eine neue beantragt werden.
Der§-57a-Betrieb bestimmt die Plakettenfarbe
Welche Plakette ein Auto erhält, bestimmt der zur §-57a-Überprüfung
berechtigte Betrieb. Dazu ist mindestens der Zulassungsschein
erforderlich. "Ausschlaggebend sind die Abgaswerte, die in den
Fahrzeugpapieren eingetragen sind, in Abstimmung mit der
EU-Richtlinie über die Abgasklassifizierung", bestätigt Komm.-Rat
Ing. Josef Puntinger. Die auf der Homepage www.akkp.at angegebenen
Abgasklassen sind aber nicht verbindlich. Bei Zweifeln, in welche
Klasse ein Fahrzeug fällt, ist die nächst niedrigere Abgasklasse zu
vergeben, deren Einhaltung gesichert ist.
Was tun bei Unklarheitüber die Klassifizierung?
Sofern unklar ist, ob das Fahrzeugüberhaupt in eine Abgasklasse
fällt, für die eine Kennzeichnung möglich ist, so erhält das Fahrzeug
keine Abgasklassenkennzeichnung. Liegen die Daten nicht oder
unvollständig vor und ist keine Abgasklasse aus der Zulassung
ersichtlich, kann mithilfe des Erstzulassungsdatums und einer
Tabelle,die auf der Homepage www.akkp.at abrufbar ist, die
Einstufung vorgenommen werden. Bei Pkws (M1) sieht die Tabelle für
die Baujahre 1987 bis 1995 Euro 1, für 1996 bis 1999 Euro 2 und für
2000 bis 2004 Euro 3 vor. Unter Euro 4 fallen Pkw-Neuzulassungen vom
1.1.2005 bis 31.8.2009, unter Euro 5 Pkw-Nzl vom 1.9.2009 bis
30.8.2014.
Wie ist der Preis für die Plakettenausgabe zu ermitteln?
Der Preis für die Ausstellung einer Plakette ergibt sich aus den 2,50
Euro für den Aufkleber und rund einer Viertelstunde Arbeitszeit für
die Einstufung in die Abgasklasse und die Anbringung am Fahrzeug
(neben oder unter dem Pickerl) durch die befugte Stelle.