Arg mitgespielt wurde dem Renault-Neukunden Rasim Ylmas. Der erwarb
am 24.
Juni 2005 bei Renault Brigittenau (damals eine Konzernfiliale)
um 13.000 Euro einen Laguna 1,9 dCi 120 mit 49.817 km Laufleistung,
abgesichert durch eine Einjahresgarantie von CarGarantie.
Schon am ersten Tag erlebt er eine ersteÜberraschung. Der Laguna
beschleunigt einfach nicht, zeigt auf der Südosttangente einen
unvorhersehbaren Leistungsverlust. Die Diagnose des ÖAMTC: defekter
Luftmassenmesser, defekter Ladedrucksensor. Das Auto landet sofort
wieder bei Renault Brigittenau. Nach vier Tagen bekommt Ylmas sein
Auto zurück - angeblich repariert. Die Probefahrt beweist das
Gegenteil, der ÖAMTC findet genau die gleichen Mängel wie vorher.
Offenbar gab es keine Reparatur. Also wieder hin zu Renault, wo Ylmas
sein Auto einen Monat später wieder abholen darf.
Nachdem Anfang Oktober ein Austauschrohr getauscht wird, ist das Auto
leise genug, um unerklärliche Geräusche wahrzunehmen. Laut ÖAMTC
befindet sich das Fahrzeug im Gefahrenbereich, da vorn beide
Achsträger beschädigt sind. Allerdings gibt es bei Renault keinen
Termin, Ylmas wird auf Anfang Dezember vertröstet. Zu Sankt Nikolaus
bekommt er bei 55.600 km tatsächlich zwei untere Kugelbolzen
erneuert, gleichzeitig wird laut Renault-Aufzeichnungen auch die
Motorölwanne abgedichtet. Gleich bei der Fahrzeugübernahme verweist
Ylmas auf eine "hakelnde Schaltung", am 10. Jänner gibt es dafür
einen Termin. Bei 56.718 km erstellt Renault für CarGarantie dann
eine Reparaturrechnung über die Erneuerung mehrerer Getriebelager.
Auch die weitere Historie des Laguna zeichnet sich nicht durch
Jubelmeldungen aus. Der Gang springt noch immer heraus, das Getriebe
macht weiterhin Geräusche. Am 15.Mai wird deshalb probeweise ein
ARBÖ-Ankaufstest durchgeführt. Resultat: Das Auto entspricht nicht
den §-57a-Anforderungen.
Ylmas will bloß noch das Auto loswerden und sein Geld zurückbekommen.
Am 19. Juni kommt der ÖAMTC zum Ergebnis: "Gefahr im Verzug." Neben
unzureichenden Abgaswerten und einer defekten
Motor-Getriebeaufhängung finden sich erneut sofort zu behebende
Getriebeprobleme.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige Frederik Zach bekommt den
Laguna am 7. Dezember erstmals mit 67.374 km zu Gesicht. Aufgrund
massiver Geräusche vermeidet er eine Probefahrt und diagnostiziert
einen kapitalen Getriebeschaden. Da der ÖAMTC noch keine Geräusche
registriert hatte, geht er davon aus, dass es bei der Auslieferung
noch keinen Getriebeschaden gegeben hat. Die Getriebereparatur bei
56.718 km lässt Zach in seinem Gutachten völlig unerörtert. Das gilt
auch für die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt ein Getriebeölwechsel
stattgefunden hat und die nun undichte Ölwanne zweifellos zuvor
abgedichtet werden musste.
Mit seinem Ergänzungsgutachten vom 12. Juni 2007 stellt Zach Renault
endgültig einen Persilschein aus: Der Getriebeschaden sei auf
mangelnde Viskosität des Getriebeöls zurückzuführen. Dass der Mangel
bereits beim Kauf vorlag, sei aus technischer Sicht ausgeschlossen
wie Materialermüdung. "Mit an Sicherheitgrenzender
Wahrscheinlichkeit sind die überproportionalen
Verschleißerscheinungen auf die sorglose Nutzung des Fahrzeuges
zurückzuführen", so der Sachverständige.
Nicht erwähnt wird von Zach allerdings, dass die solcherart
Weißgewaschenen seine Ex-Kollegen sind. Als ehemaliger
Renault-Techniker müsste er die Problematik des Laguna-Getriebes
kennen, spätestens ein Blick in diverse Internetforen würde ihm die
Augen öffnen. Doch so hat sein wirres Gutachten zwangsläufig ein
wirres Urteil zur Folge. Ylmas verliert seinen
Gewährleistungsanspruch mit Bomben und Granaten. Das liefert Zach das
Alibi, jegliches Versagen entrüstet von sich zu weisen: Das auf
seinen Thesen basierende Urteil beweise, dass diese richtig sind,
sonst hätte sie der Richter nicht seinem Urteil zugrunde gelegt. Ein
Zirkelschluss, der in seiner Logik durchaus der Analyse des
Getriebeschadens ebenbürtig ist.
Trotz dieser Leidensgeschichte sage ich mir: positiv denken. RenaultÖsterreich hat von den Ylmas-Reklamationen gar nichts gewusst, denn
andernfalls hätte man ihm schon längst eine Reparatur in Kulanz
angeboten. Aber was nicht ist, kann ja noch werden! Unser
Bundesinnungsmeister Fritz Nagel steht dafür als Vermittler
sicherlich zur Verfügung.