Juni 2005 bei Renault Brigittenau (damals eine Konzernfiliale) um 13.000 Euro einen Laguna 1,9 dCi 120 mit 49.817 km Laufleistung, abgesichert durch eine Einjahresgarantie von CarGarantie.

Schon am ersten Tag erlebt er eine ersteÜberraschung. Der Laguna beschleunigt einfach nicht, zeigt auf der Südosttangente einen unvorhersehbaren Leistungsverlust. Die Diagnose des ÖAMTC: defekter Luftmassenmesser, defekter Ladedrucksensor. Das Auto landet sofort wieder bei Renault Brigittenau. Nach vier Tagen bekommt Ylmas sein Auto zurück - angeblich repariert. Die Probefahrt beweist das Gegenteil, der ÖAMTC findet genau die gleichen Mängel wie vorher. Offenbar gab es keine Reparatur. Also wieder hin zu Renault, wo Ylmas sein Auto einen Monat später wieder abholen darf.

Nachdem Anfang Oktober ein Austauschrohr getauscht wird, ist das Auto leise genug, um unerklärliche Geräusche wahrzunehmen. Laut ÖAMTC befindet sich das Fahrzeug im Gefahrenbereich, da vorn beide Achsträger beschädigt sind. Allerdings gibt es bei Renault keinen Termin, Ylmas wird auf Anfang Dezember vertröstet. Zu Sankt Nikolaus bekommt er bei 55.600 km tatsächlich zwei untere Kugelbolzen erneuert, gleichzeitig wird laut Renault-Aufzeichnungen auch die Motorölwanne abgedichtet. Gleich bei der Fahrzeugübernahme verweist Ylmas auf eine "hakelnde Schaltung", am 10. Jänner gibt es dafür einen Termin. Bei 56.718 km erstellt Renault für CarGarantie dann eine Reparaturrechnung über die Erneuerung mehrerer Getriebelager.

Auch die weitere Historie des Laguna zeichnet sich nicht durch Jubelmeldungen aus. Der Gang springt noch immer heraus, das Getriebe macht weiterhin Geräusche. Am 15.Mai wird deshalb probeweise ein ARBÖ-Ankaufstest durchgeführt. Resultat: Das Auto entspricht nicht den §-57a-Anforderungen.

Ylmas will bloß noch das Auto loswerden und sein Geld zurückbekommen. Am 19. Juni kommt der ÖAMTC zum Ergebnis: "Gefahr im Verzug." Neben unzureichenden Abgaswerten und einer defekten Motor-Getriebeaufhängung finden sich erneut sofort zu behebende Getriebeprobleme.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige Frederik Zach bekommt den Laguna am 7. Dezember erstmals mit 67.374 km zu Gesicht. Aufgrund massiver Geräusche vermeidet er eine Probefahrt und diagnostiziert einen kapitalen Getriebeschaden. Da der ÖAMTC noch keine Geräusche registriert hatte, geht er davon aus, dass es bei der Auslieferung noch keinen Getriebeschaden gegeben hat. Die Getriebereparatur bei 56.718 km lässt Zach in seinem Gutachten völlig unerörtert. Das gilt auch für die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt ein Getriebeölwechsel stattgefunden hat und die nun undichte Ölwanne zweifellos zuvor abgedichtet werden musste.

Mit seinem Ergänzungsgutachten vom 12. Juni 2007 stellt Zach Renault endgültig einen Persilschein aus: Der Getriebeschaden sei auf mangelnde Viskosität des Getriebeöls zurückzuführen. Dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, sei aus technischer Sicht ausgeschlossen wie Materialermüdung. "Mit an Sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit sind die überproportionalen Verschleißerscheinungen auf die sorglose Nutzung des Fahrzeuges zurückzuführen", so der Sachverständige.

Nicht erwähnt wird von Zach allerdings, dass die solcherart Weißgewaschenen seine Ex-Kollegen sind. Als ehemaliger Renault-Techniker müsste er die Problematik des Laguna-Getriebes kennen, spätestens ein Blick in diverse Internetforen würde ihm die Augen öffnen. Doch so hat sein wirres Gutachten zwangsläufig ein wirres Urteil zur Folge. Ylmas verliert seinen Gewährleistungsanspruch mit Bomben und Granaten. Das liefert Zach das Alibi, jegliches Versagen entrüstet von sich zu weisen: Das auf seinen Thesen basierende Urteil beweise, dass diese richtig sind, sonst hätte sie der Richter nicht seinem Urteil zugrunde gelegt. Ein Zirkelschluss, der in seiner Logik durchaus der Analyse des Getriebeschadens ebenbürtig ist.

Trotz dieser Leidensgeschichte sage ich mir: positiv denken. RenaultÖsterreich hat von den Ylmas-Reklamationen gar nichts gewusst, denn andernfalls hätte man ihm schon längst eine Reparatur in Kulanz angeboten. Aber was nicht ist, kann ja noch werden! Unser Bundesinnungsmeister Fritz Nagel steht dafür als Vermittler sicherlich zur Verfügung.