Außerdem ist für die betroffenen Autohändler schwer nachvollziebar, warum sie in eine Kategorie mit höherer Abgabenlast fallen als beispielsweise die Lebensmittelhändler. Dass Touristen eher Artikel des täglichen Bedarfs einkaufen, als sich in den Ferien ein neues Auto zuzulegen, darf wohl angenommen werden. Auf Anfrage erklärt die Tiroler Landesregierung, an der bisherigen Steuerpraxis festhalten zu wollen. Eine Änderung sei nur nach einem allfälligen höchstgerichtlichen Urteil denkbar. Auch die Wirtschaftskammer versagt ihren verärgerten Mitgliedern bislang die Unterstützung. Ein Rechtsstreit erscheint damit vorprogrammiert: Wie in so vielen anderen Fällen muss sich freilich noch ein juristischer Andreas Hofer finden, der für seine Kollegen in das Feld zieht.