Die 13. STVO-FSG Novelle und die 31.
KFG Novelle befinden sich
derzeit im Stadium des sogenannten Begutachtungsverfahrens. Es stellt
sich allerdings die Frage, ob man Bestimmungen, die gar nicht so gut
sein werden, nicht eher als schlecht erachten sollte. Im Vordergrund
der geplanten Bestimmungen stehen Kostenerhöhungen massiver Art. In
Zeiten, wo viele Bürger gezwungen sind, den Gürtel deutlich enger zu
schnallen, greift der Staat ins Volle. Offensichtlich funktionieren
auch die Standesvertretungen der Autofahrer(innen) so schlecht, dass
kein ausreichender politischer Widerstand aufgebaut werden kann.
Die angeblich so gefährdete Verkehrssicherheit muss wieder einmal als
Motiv für den Griff in die Geldbörsen herhalten. Lassen wir die
wesentlich erhöhten Strafsätze für Alkoholdelikte einmal aus dem
Spiel, da es sich hier um echte Verbrechen handelt. Am meisten Geld
wird aber aus generellen Mindeststrafen für
Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h (Strafsatz 70
bis 2.180 €) und für solche von mehr als 40 km/h im Ort und mehr als
50 km/h außerorts (Strafsatz 150 bis 2.180 €) einzutreiben sein. Da
steht eine vergessene Baustellentafel in der Landschaft und schon
glühen die Laserpistolen, weil sie dem Ansturm an zahlungsbereiten
Kraftfahrern nicht mehr Herr werden. Aber auch die Strafen für
geringere Überschreitungen wurden kräftig angehoben bzw. Mindestsätze
festgelegt, damit nicht etwa eine Landesverwaltung ein wohlfeileres
Angebot für das gleiche Delikt macht.
Wenn man schon die Strafen für echte Verkehrssicherheitsgefährdungen
drastisch erhöhen will, dann sollte man jeweils auch den Nachweis für
die Gefährlichkeit einer bestimmten Straßenstelle erbringen müssen.
Es geht nicht an, dass sich die Exekutive nach Belieben gerade die
Stellen aussucht, wo man sich einerseits die Sonne auf den Bauch
scheinen lassen kann und andererseits jedermann zu schnell fährt,
weil weit und breit keine Gefahren erkennbar sind. Der Tupfen auf dem
I ist dann noch die Tatsache, dass Verwaltungsabkommen über die
Einhebung von Verkehrsstrafen bei Ausländern mit den meisten
europäischen Staaten noch nicht existieren - ein Problem, welches man
seit gut 20 Jahren vor sich herschiebt. Auf manchen
Autobahnabschnitten werden bis zu 50 Prozent der
Geschwindigkeitsüberschreitungen von Ausländern begangen.
Ausländerfeindliche Gedanken sind mir fern, aber was zu viel ist, ist
zu viel.
So weit die STVO. Da macht sich das KFG schon mehr Sorgen um die
finanzielle Belastung der Bürger. Es handelt sich allerdings um
Kosten, die Fahrzeughersteller und deren Bevollmächtigte als
Aufwandsentschädigung für die Eingabe von Daten in die
Genehmigungsdatenbank (max. 100€) verrechnen dürfen. Der Genehmigung
von Fahrzeugen nach den neuen Richtlinien, insbesondere der RiLi
2007/46 macht auch einen großen Teil der Bestimmungen aus. Unter
anderem werden die nationale Kleinserientypengenehmigung und die
Einzelgenehmigung in Zukunft nach der Rahmenrichtlinie 2007/46
vorgenommen. Man darf gespannt sein, wie die Landeshauptleute die
europäischen Bestimmungen bei Einzelgenehmigungen handhaben werden.
Billiger wird es kaum werden. Beim "Verkehrssicherheitsbeitrag" für
Wunschkennzeichen langt man mit 200 €(bisher 145 €) wieder kräftig
zu.
Ein Thema, bei dem das BMVIT eine traditionell ablehnende Stellung
einnimmt, ist die Behandlung von Wechselaufbauten und Containern
bezüglich der Abmessungen. Ausnahmen dafür sollen nicht zulässig
sein. So können z. B. große Schiffscontainer wegen geringer
Maßüberschreitungen nicht auf der Straße transportiert werden. Das
ganze Gerede vom Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten ist
damit hinfällig. Man hat aber auch seine Liebkinder: So dürfen in
Zukunft Rohmilchtransporte mit 44 t unterwegs sein, natürlich aus
Sorge um den Milchpreis. Man denkt stets an Verkehrssicherheit:
Lenker müssen in Zukunft vor Antritt der Fahrt Eis und Schnee von
Fahrzeugen entfernen, damit nichts herunterfällt.
Als Fazit kommt einem manches in den Sinn. Lassen wir"s aber beim
Positiven bewenden und spenden wir Applaus für den Umstand, dass die
Begutachtungsentwürfe diesmal für jedermann lesbar im Internet
veröffentlicht wurden.