KFG Novelle befinden sich derzeit im Stadium des sogenannten Begutachtungsverfahrens. Es stellt sich allerdings die Frage, ob man Bestimmungen, die gar nicht so gut sein werden, nicht eher als schlecht erachten sollte. Im Vordergrund der geplanten Bestimmungen stehen Kostenerhöhungen massiver Art. In Zeiten, wo viele Bürger gezwungen sind, den Gürtel deutlich enger zu schnallen, greift der Staat ins Volle. Offensichtlich funktionieren auch die Standesvertretungen der Autofahrer(innen) so schlecht, dass kein ausreichender politischer Widerstand aufgebaut werden kann.

Die angeblich so gefährdete Verkehrssicherheit muss wieder einmal als Motiv für den Griff in die Geldbörsen herhalten. Lassen wir die wesentlich erhöhten Strafsätze für Alkoholdelikte einmal aus dem Spiel, da es sich hier um echte Verbrechen handelt. Am meisten Geld wird aber aus generellen Mindeststrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h (Strafsatz 70 bis 2.180 €) und für solche von mehr als 40 km/h im Ort und mehr als 50 km/h außerorts (Strafsatz 150 bis 2.180 €) einzutreiben sein. Da steht eine vergessene Baustellentafel in der Landschaft und schon glühen die Laserpistolen, weil sie dem Ansturm an zahlungsbereiten Kraftfahrern nicht mehr Herr werden. Aber auch die Strafen für geringere Überschreitungen wurden kräftig angehoben bzw. Mindestsätze festgelegt, damit nicht etwa eine Landesverwaltung ein wohlfeileres Angebot für das gleiche Delikt macht.

Wenn man schon die Strafen für echte Verkehrssicherheitsgefährdungen drastisch erhöhen will, dann sollte man jeweils auch den Nachweis für die Gefährlichkeit einer bestimmten Straßenstelle erbringen müssen. Es geht nicht an, dass sich die Exekutive nach Belieben gerade die Stellen aussucht, wo man sich einerseits die Sonne auf den Bauch scheinen lassen kann und andererseits jedermann zu schnell fährt, weil weit und breit keine Gefahren erkennbar sind. Der Tupfen auf dem I ist dann noch die Tatsache, dass Verwaltungsabkommen über die Einhebung von Verkehrsstrafen bei Ausländern mit den meisten europäischen Staaten noch nicht existieren - ein Problem, welches man seit gut 20 Jahren vor sich herschiebt. Auf manchen Autobahnabschnitten werden bis zu 50 Prozent der Geschwindigkeitsüberschreitungen von Ausländern begangen. Ausländerfeindliche Gedanken sind mir fern, aber was zu viel ist, ist zu viel.

So weit die STVO. Da macht sich das KFG schon mehr Sorgen um die finanzielle Belastung der Bürger. Es handelt sich allerdings um Kosten, die Fahrzeughersteller und deren Bevollmächtigte als Aufwandsentschädigung für die Eingabe von Daten in die Genehmigungsdatenbank (max. 100€) verrechnen dürfen. Der Genehmigung von Fahrzeugen nach den neuen Richtlinien, insbesondere der RiLi 2007/46 macht auch einen großen Teil der Bestimmungen aus. Unter anderem werden die nationale Kleinserientypengenehmigung und die Einzelgenehmigung in Zukunft nach der Rahmenrichtlinie 2007/46 vorgenommen. Man darf gespannt sein, wie die Landeshauptleute die europäischen Bestimmungen bei Einzelgenehmigungen handhaben werden. Billiger wird es kaum werden. Beim "Verkehrssicherheitsbeitrag" für Wunschkennzeichen langt man mit 200 €(bisher 145 €) wieder kräftig zu.

Ein Thema, bei dem das BMVIT eine traditionell ablehnende Stellung einnimmt, ist die Behandlung von Wechselaufbauten und Containern bezüglich der Abmessungen. Ausnahmen dafür sollen nicht zulässig sein. So können z. B. große Schiffscontainer wegen geringer Maßüberschreitungen nicht auf der Straße transportiert werden. Das ganze Gerede vom Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten ist damit hinfällig. Man hat aber auch seine Liebkinder: So dürfen in Zukunft Rohmilchtransporte mit 44 t unterwegs sein, natürlich aus Sorge um den Milchpreis. Man denkt stets an Verkehrssicherheit: Lenker müssen in Zukunft vor Antritt der Fahrt Eis und Schnee von Fahrzeugen entfernen, damit nichts herunterfällt.

Als Fazit kommt einem manches in den Sinn. Lassen wir"s aber beim Positiven bewenden und spenden wir Applaus für den Umstand, dass die Begutachtungsentwürfe diesmal für jedermann lesbar im Internet veröffentlicht wurden.