Über die Delikte und vor allem deren Exekutierung lässt sich streiten. Ob daraus ein nachhaltiger Effekt für die Verkehrssicherheit ableitbar ist, ebenso.

Wer viel im Verkehr unterwegs ist, erlebt so manches, was einem den kalten Schauerüber den Rücken jagt. Manche Mitmenschen gehen mit besonderer Rücksichtslosigkeit vor. Genau diese Typen werden vom wohldurchdachten System jedoch nicht erfasst. Wahnwitzige Überholvorgänge, absichtliche Bremsmanöver, Auslösen von Unfallereignissen und Ähnliches bleiben ungeahndet. Es sind eher Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die die Exekutive aus sicherer Position beobachten und kontrollieren kann.

Geschwindigkeit: Sozusagen das Kerngeschäft der Verkehrskontrolle, die Geschwindigkeitsüberwachung, ist nicht im System enthalten und hat eigene Regeln. Bei hauptsächlich Anonymverfügungen und insgesamt mehr als 4 Millionen Ahndungen pro Jahr hätte das sogar unsere leistungsfähige Bürokratie überfordert. Größere Übertretungen werden mit Entziehungen des Führerscheins geahndet, gestaffelt nach Ortsgebiet und Freiland, beginnend bei mehr als 40 km/h über dem Limit und 14 Tagen Entziehung.

Alkohol: Alkoholisierungen zwischen 0,5 und 0,8 Promille führen zu Vormerkungen. Darüber gibt es sofort Entziehungen, wobei mir zu diesem Thema nur mittelalterliche Foltermethoden als angemessen einfallen würden.

Fußgänger: Gefährdung von Fußgängern auf Schutzwegen führt zu einer Vormerkung, wobei die Trennung zwischen einer Behinderung (keine Vormerkung) und echter Gefährdung nicht einfach ist.

Drängeln: ein Sicherheitsabstand zwischen 0,2 und 0,4 Sek führt zur Vormerkung, noch weniger zur Entziehung. Das wäre ein wichtiges Delikt, ist aber messtechnisch nicht einfach erfassbar.

Eisenbahnkreuzungen: Gesperrte Eisenbahnkreuzungen dürfen nicht überfahren werden, was ohnehin eine Handlung von geistig Gestörten ist. Die meisten Unfälle passieren an nicht gesicherten Übergängen und aus Unachtsamkeit.

Ampeln, Stopptafeln: Rote Ampeln zuüberfahren und Stopptafeln zu missachten und dabei andere zu Abwehrhandlungen zu veranlassen, führt zur Vormerkung. Die Ahndung wird weitgehend automatischen Rotlichtüberwachungen oder versteckten Polizisten vorbehalten bleiben.

Pannenstreifen: Das Befahren von Pannenstreifen und gleichzeitige Behindern von Einsatzfahrzeugen führt zur Vormerkung. Dieses Delikt wird ab Einführung der Rettungsgasse interessant, man darf auf die rechtlichen Interpretationen gespannt sein.

Kindersicherung: Die Beförderung von Kindern ohne entsprechende Sicherheitseinrichtungen führt zur Vormerkung, was in Ordnung geht, da die meisten Verletzungen von Kindern im eigenen Pkw passieren.

Gefahrgüter: Die Beförderung von Gefahrgütern im Tunnel betrifft fast ausschließlich Lkws.

Ladungssicherung: Dieses Vormerkdelikt kann auch Pkw-Benutzer treffen. Die Frage der Produkthaftung spielt hier stark hinein, so manches abgeworfene Fahrrad hat sich nicht nur durch Schuld des Lenkers vom Pkw verabschiedet.

Technischer Mangel: Wie schön wäre es, wenn dieses Vormerkdelikt einmal in die Realität umgesetzt würde. Die jetzigen Methoden der behördlichen Überwachung sind völlig unzureichend.

Die bekannten Probleme der Verkehrsüberwachung werden auch durch das Vormerksystem nicht gelöst, ja treten sogar noch stärker zutage. Außer bei direkten Anhaltungen ist es kaum möglich, Ausländer zu erfassen, da Lenkerausforschungen nur mit mithilfe lokaler Behörden möglich sind. Weiters missachtet wird auch bei der Wahl derKontrollplätze, dass die Straßen-Infrastruktur nicht immer optimal ausgelegt ist und manche Fehlhandlungen der Lenker darauf zurückzuführen sind. In der Dunkelheit kaum sichtbare Schutzwege oder Ampelsignale, hinter denen genau die blendende Abendsonne steht, sind Unfallanalytikern sattsam bekannt.