Das sogenannte Vormerksystem, welches Eintragungen im
Führerscheinregister nach sich zieht, dürfte den meisten
Kraftfahrzeuglenkern nicht wirklich bekannt sein oder erst im Falle
einer Eintragung bewusst werden. Das System ist auch nicht einfach
durchschaubar, da es eine Zwischenstufe zwischen Organmandaten und
Anonymverfügungen einerseits und Führerscheinentziehungen
andererseits darstellt.
Über die Delikte und vor allem deren
Exekutierung lässt sich streiten. Ob daraus ein nachhaltiger Effekt
für die Verkehrssicherheit ableitbar ist, ebenso.
Wer viel im Verkehr unterwegs ist, erlebt so manches, was einem den
kalten Schauerüber den Rücken jagt. Manche Mitmenschen gehen mit
besonderer Rücksichtslosigkeit vor. Genau diese Typen werden vom
wohldurchdachten System jedoch nicht erfasst. Wahnwitzige
Überholvorgänge, absichtliche Bremsmanöver, Auslösen von
Unfallereignissen und Ähnliches bleiben ungeahndet. Es sind eher
Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die die Exekutive aus sicherer
Position beobachten und kontrollieren kann.
Geschwindigkeit: Sozusagen das Kerngeschäft der Verkehrskontrolle,
die Geschwindigkeitsüberwachung, ist nicht im System enthalten und
hat eigene Regeln. Bei hauptsächlich Anonymverfügungen und insgesamt
mehr als 4 Millionen Ahndungen pro Jahr hätte das sogar unsere
leistungsfähige Bürokratie überfordert. Größere Übertretungen werden
mit Entziehungen des Führerscheins geahndet, gestaffelt nach
Ortsgebiet und Freiland, beginnend bei mehr als 40 km/h über dem
Limit und 14 Tagen Entziehung.
Alkohol: Alkoholisierungen zwischen 0,5 und 0,8 Promille führen zu
Vormerkungen. Darüber gibt es sofort Entziehungen, wobei mir zu
diesem Thema nur mittelalterliche Foltermethoden als angemessen
einfallen würden.
Fußgänger: Gefährdung von Fußgängern auf Schutzwegen führt zu einer
Vormerkung, wobei die Trennung zwischen einer Behinderung (keine
Vormerkung) und echter Gefährdung nicht einfach ist.
Drängeln: ein Sicherheitsabstand zwischen 0,2 und 0,4 Sek führt zur
Vormerkung, noch weniger zur Entziehung. Das wäre ein wichtiges
Delikt, ist aber messtechnisch nicht einfach erfassbar.
Eisenbahnkreuzungen: Gesperrte Eisenbahnkreuzungen dürfen nicht
überfahren werden, was ohnehin eine Handlung von geistig Gestörten
ist. Die meisten Unfälle passieren an nicht gesicherten Übergängen
und aus Unachtsamkeit.
Ampeln, Stopptafeln: Rote Ampeln zuüberfahren und Stopptafeln zu
missachten und dabei andere zu Abwehrhandlungen zu veranlassen, führt
zur Vormerkung. Die Ahndung wird weitgehend automatischen
Rotlichtüberwachungen oder versteckten Polizisten vorbehalten
bleiben.
Pannenstreifen: Das Befahren von Pannenstreifen und gleichzeitige
Behindern von Einsatzfahrzeugen führt zur Vormerkung. Dieses Delikt
wird ab Einführung der Rettungsgasse interessant, man darf auf die
rechtlichen Interpretationen gespannt sein.
Kindersicherung: Die Beförderung von Kindern ohne entsprechende
Sicherheitseinrichtungen führt zur Vormerkung, was in Ordnung geht,
da die meisten Verletzungen von Kindern im eigenen Pkw passieren.
Gefahrgüter: Die Beförderung von Gefahrgütern im Tunnel betrifft fast
ausschließlich Lkws.
Ladungssicherung: Dieses Vormerkdelikt kann auch Pkw-Benutzer
treffen. Die Frage der Produkthaftung spielt hier stark hinein, so
manches abgeworfene Fahrrad hat sich nicht nur durch Schuld des
Lenkers vom Pkw verabschiedet.
Technischer Mangel: Wie schön wäre es, wenn dieses Vormerkdelikt
einmal in die Realität umgesetzt würde. Die jetzigen Methoden der
behördlichen Überwachung sind völlig unzureichend.
Die bekannten Probleme der Verkehrsüberwachung werden auch durch das
Vormerksystem nicht gelöst, ja treten sogar noch stärker zutage.
Außer bei direkten Anhaltungen ist es kaum möglich, Ausländer zu
erfassen, da Lenkerausforschungen nur mit mithilfe lokaler Behörden
möglich sind. Weiters missachtet wird auch bei der Wahl derKontrollplätze, dass die Straßen-Infrastruktur nicht immer optimal
ausgelegt ist und manche Fehlhandlungen der Lenker darauf
zurückzuführen sind. In der Dunkelheit kaum sichtbare Schutzwege oder
Ampelsignale, hinter denen genau die blendende Abendsonne steht, sind
Unfallanalytikern sattsam bekannt.