Der Importeur hat den Handlervertrag entgegen anderen Ankundigungen nach dem 31. Mai 2011 nicht verlangert; der Servicevertrag blieb davon unberuhrt. Sollte es zu keinem Konsens kommen, will Gugerbauer im Auftrag des Bundesgremiums und im Hinblick auf die per 31. Mai 2013 auslaufende Kfz-GVO auf dem Klagsweg Klarheit schaffen, sodass Vertragshandler beim Inkrafttreten der "Schirm-GVO" vom Importeur nicht ungerechtfertigt behandelt werden.