Bei gebrauchten Autos sind "künstliche Totalschäden" besonders
häufig. Abhilfe schafft eine Zusammenarbeit mit der Garanta.
Die "Totalschadensgrenze" muss in der Kfz-Branche nicht erst erklärt
werden. Sie legt fest, ab welchem Reparaturwert ein havariertes
Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird. Darauf folgt in der Regel
eine Verwertung über Wrackbörsen, nicht selten an Käufer aus dem
Ausland: ein System, das bei Werkstätten und Kunden seit langem Unmut
auslöst.
Alleinstellung im Schadensfall
"Für die meisten Versicherer liegt ein Totalschaden bereits dann vor,
wenn der Reparaturwert etwa 65 Prozent des Wiederbeschaffungswertes
übersteigt", erklärt Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter des
Branchenversicherers Garanta: "Diese Vorgangsweise kann gerade bei
Gebrauchtwagen sehr folgenschwer sein, denn die Gefahr, dass ein
Schaden von einem Versicherer zum Totalschaden erklärt wird, steigt
mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs."
Derartige Kalamitäten verhindert, wer mit der Garanta
zusammenarbeitet. Sie ermöglicht als derzeit einzige österreichische
Versicherung eine Totalschadensreparatur bis zu 100 Prozent des
Wiederbeschaffungswertes. "Insofern kann der Händler dem
Gebrauchtwagenkäufer ein zusätzliches Nutzenargument bieten", rätMolterer zur kompetenten Beratung. Darüber hinaus seien die Tarife
der Garanta so gestaltet, dass sie "die Frequenz in Autohaus erhöhen
und die Kundenbindung fördern". (HAY)