Die "Totalschadensgrenze" muss in der Kfz-Branche nicht erst erklärt werden. Sie legt fest, ab welchem Reparaturwert ein havariertes Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird. Darauf folgt in der Regel eine Verwertung über Wrackbörsen, nicht selten an Käufer aus dem Ausland: ein System, das bei Werkstätten und Kunden seit langem Unmut auslöst.

Alleinstellung im Schadensfall

"Für die meisten Versicherer liegt ein Totalschaden bereits dann vor, wenn der Reparaturwert etwa 65 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigt", erklärt Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter des Branchenversicherers Garanta: "Diese Vorgangsweise kann gerade bei Gebrauchtwagen sehr folgenschwer sein, denn die Gefahr, dass ein Schaden von einem Versicherer zum Totalschaden erklärt wird, steigt mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs."

Derartige Kalamitäten verhindert, wer mit der Garanta zusammenarbeitet. Sie ermöglicht als derzeit einzige österreichische Versicherung eine Totalschadensreparatur bis zu 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. "Insofern kann der Händler dem Gebrauchtwagenkäufer ein zusätzliches Nutzenargument bieten", rätMolterer zur kompetenten Beratung. Darüber hinaus seien die Tarife der Garanta so gestaltet, dass sie "die Frequenz in Autohaus erhöhen und die Kundenbindung fördern". (HAY)