Man kann nur hoffen, dass die Interessenvertretungen rechtzeitig aufmerksam werden: Bis 17. Jänner läuft noch die Frist.

Das mulmige Gefühl beschleicht einen schon beim Lesen des ersten Absatzes der erläuternden Bemerkungen zur dieser Begutachtung. Zu einem ziemlich heiklen Punkt, bei dem es um die Einführung eines Risikoeinstufungssystems für Transportunternehmungen geht (quasi eine Art Sündenregister), wird eine völlig harmlose Richtlinie aus dem Bereich landwirtschaftlicher Zugmaschinen zitiert (2 mal 2006/26/EG statt 2006/22/EG). Wer dort nachsieht, wird zu dem Schluss kommen nicht davon betroffen zu sein. Können Leute, die ständig mit der Materie zu tun haben, solche Fehler gleich zweimal hintereinander begehen? Schlamperei?

Bleiben wir bei diesem Thema. Die Umsetzung erfolgt so, dass man als heimischer Transporteur mit hoher Sicherheit am Pranger landet. Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung werden strenger und häufiger geprüft. In den Erläuterungen des Entwurfs wird auf eine von der EU empfohlene Formel verwiesen, welche allerdings nur bruchstückhaft bzw. nicht preisgegeben wird. Es wird von sehr schweren bis leichten Verstößen gesprochen und zeitlichen Aufwertungsfaktoren bis zum vierzigfachen, alles höchst geheimnisvoll. Die EU-Richtlinie geht von einer relativen Anzahl und Schwere von Verstößen gegen die Sozialvorschriften aus, es findet sich nur ein Leitfaden und eine nicht vollständige Liste, was als Verstoß angesehen werden könnte. Jedenfalls sind es Überschreitungen der Lenkzeiten, Unterschreitungen der Mindestruhezeiten und Mindestfahrtunterbrechung sowie Nichteinhaltung der Bestimmungen, die sich auf den Einbau von Kontrollgeräten beziehen. Im geplanten §103c sind zwar die Anzahl und Schwere der Verstöße und auch die Zahl der Kontrollen vorgesehen, aber zum Beispiel wird zur Kontrolle ausländischer Kfz nichts gesagt. Halten wir uns doch, wie bei allen anderen Verkehrsdelikten auch, an die Österreicher, die zahlen verlässlich.

Um - ach, wie freundlich - den Bürgern bei der Zulassung die Vorlage der Papierversion einer erfolgten Pickerlüberprüfung zu ersparen, soll eine Begutachtungsplakettendatenbank installiert werden. Wie immer wird diese Datenbank hauptsächlich von oben herab funktionieren, d. h. die Behörden und Zulassungsstellen, ja sogar diePolizei in strafrechtlichen Ermittlungen, haben Zugriff auf jede einzelne Überprüfung. Die nach §57a Ermächtigten dürfen da nur zwecks Ausstellung eines Duplikatgutachtens hinein. Auf die technischen Daten des Fahrzeugs gibt es keinen Zugriff, dazu gibt es eine andere riesige Datenbank, die Genehmigungsdatenbank. Die Prüforgane sollen zwar in immer stärkerem Maße entscheiden, ob Fahrzeuge gesetzeskonform sind, Daten dazu gibt es kaum.

Bis dato wurden die§-57a-Daten an die Bundesanstalt Statistik übermittelt, welche auch Auswertungen über die Wirksamkeit der §-57a-Kontrolle machte, allerdings voll anonymisiert. Vom BMVIT wurde die Änderung des Statistikgesetzes verschlafen, die Statistik macht nichts mehr.

Um die Bürokratie nicht zu kurz kommen zu lassen, sollen mit dieser Novelle also gleich 3 weitere Datenbanken größeren Ausmaßes installiert werden. Als Unternehmer ist man dann im VUR Verkehrsunternehmensregister, als ermächtigte Werkstätte wird jeder Handgriff in der Begutachtungsplakettendatenbank dokumentiert, geeignete Personen finden sich in der Bildungspassdatenbank, das Röntgenbild deines Autos ist in der Genehmigungsdatenbank und du selbst als Lenker bist im zentralen Führerscheinregister. Nach offizieller Darstellung wird alles nur mit Vorteilen für Bürger (Behörden nur am Rande) verbunden sein. Die Datensicherheit wird wie immer lückenlos sein, es haben doch nur wenige tausend Personen Zugriff. Was muss doch für ein negativer Geist in mir stecken, der mich angesichts solch menschenfreundlicher Absichten bloß an Überwachung pur denken lässt.