Nachdem man seit August 2009 keine KFG-Novelle mehr zusammengebracht
hat, ist es nun höchste Eisenbahn. Allerdings besteht der Verdacht,
dass dabei beabsichtigt ist, mit einer Vielzahl an überfälligen
Änderungen (59 Einzelpunkte) auch einige von der brisanten Art
unbemerkt durchzuschleusen.
Man kann nur hoffen, dass die
Interessenvertretungen rechtzeitig aufmerksam werden: Bis 17. Jänner
läuft noch die Frist.
Das mulmige Gefühl beschleicht einen schon beim Lesen des ersten
Absatzes der erläuternden Bemerkungen zur dieser Begutachtung. Zu
einem ziemlich heiklen Punkt, bei dem es um die Einführung eines
Risikoeinstufungssystems für Transportunternehmungen geht (quasi eine
Art Sündenregister), wird eine völlig harmlose Richtlinie aus dem
Bereich landwirtschaftlicher Zugmaschinen zitiert (2 mal 2006/26/EG
statt 2006/22/EG). Wer dort nachsieht, wird zu dem Schluss kommen
nicht davon betroffen zu sein. Können Leute, die ständig mit der
Materie zu tun haben, solche Fehler gleich zweimal hintereinander
begehen? Schlamperei?
Bleiben wir bei diesem Thema. Die Umsetzung erfolgt so, dass man als
heimischer Transporteur mit hoher Sicherheit am Pranger landet.
Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung werden strenger und
häufiger geprüft. In den Erläuterungen des Entwurfs wird auf eine von
der EU empfohlene Formel verwiesen, welche allerdings nur
bruchstückhaft bzw. nicht preisgegeben wird. Es wird von sehr
schweren bis leichten Verstößen gesprochen und zeitlichen
Aufwertungsfaktoren bis zum vierzigfachen, alles höchst
geheimnisvoll. Die EU-Richtlinie geht von einer relativen Anzahl und
Schwere von Verstößen gegen die Sozialvorschriften aus, es findet
sich nur ein Leitfaden und eine nicht vollständige Liste, was als
Verstoß angesehen werden könnte. Jedenfalls sind es Überschreitungen
der Lenkzeiten, Unterschreitungen der Mindestruhezeiten und
Mindestfahrtunterbrechung sowie Nichteinhaltung der Bestimmungen, die
sich auf den Einbau von Kontrollgeräten beziehen. Im geplanten §103c
sind zwar die Anzahl und Schwere der Verstöße und auch die Zahl der
Kontrollen vorgesehen, aber zum Beispiel wird zur Kontrolle
ausländischer Kfz nichts gesagt. Halten wir uns doch, wie bei allen
anderen Verkehrsdelikten auch, an die Österreicher, die zahlen
verlässlich.
Um - ach, wie freundlich - den Bürgern bei der Zulassung die Vorlage
der Papierversion einer erfolgten Pickerlüberprüfung zu ersparen,
soll eine Begutachtungsplakettendatenbank installiert werden. Wie
immer wird diese Datenbank hauptsächlich von oben herab
funktionieren, d. h. die Behörden und Zulassungsstellen, ja sogar diePolizei in strafrechtlichen Ermittlungen, haben Zugriff auf jede
einzelne Überprüfung. Die nach §57a Ermächtigten dürfen da nur zwecks
Ausstellung eines Duplikatgutachtens hinein. Auf die technischen
Daten des Fahrzeugs gibt es keinen Zugriff, dazu gibt es eine andere
riesige Datenbank, die Genehmigungsdatenbank. Die Prüforgane sollen
zwar in immer stärkerem Maße entscheiden, ob Fahrzeuge
gesetzeskonform sind, Daten dazu gibt es kaum.
Bis dato wurden die§-57a-Daten an die Bundesanstalt Statistik
übermittelt, welche auch Auswertungen über die Wirksamkeit der
§-57a-Kontrolle machte, allerdings voll anonymisiert. Vom BMVIT wurde
die Änderung des Statistikgesetzes verschlafen, die Statistik macht
nichts mehr.
Um die Bürokratie nicht zu kurz kommen zu lassen, sollen mit dieser
Novelle also gleich 3 weitere Datenbanken größeren Ausmaßes
installiert werden. Als Unternehmer ist man dann im VUR
Verkehrsunternehmensregister, als ermächtigte Werkstätte wird jeder
Handgriff in der Begutachtungsplakettendatenbank dokumentiert,
geeignete Personen finden sich in der Bildungspassdatenbank, das
Röntgenbild deines Autos ist in der Genehmigungsdatenbank und du
selbst als Lenker bist im zentralen Führerscheinregister. Nach
offizieller Darstellung wird alles nur mit Vorteilen für Bürger
(Behörden nur am Rande) verbunden sein. Die Datensicherheit wird wie
immer lückenlos sein, es haben doch nur wenige tausend Personen
Zugriff. Was muss doch für ein negativer Geist in mir stecken, der
mich angesichts solch menschenfreundlicher Absichten bloß an
Überwachung pur denken lässt.