"Der Endverbraucher hat ein Konsumentenschutzgesetz, doch wer schützt den Unternehmer?", unterstreicht Johann Jobst, Obmann des Verbands Österreichischer Kfz-Betriebe, seien Forderung nach einer Mittelstandsinitiative. Zu deren 12 Punkten zählen eine "auf die Hälfte der steuerrechtlich zulässigen Abschreibungsdauer" erstreckte Kündigungsfrist, Gewährleistung nach deutschem Muster und eingeschränkter Direktvertrieb.