In seinem jahrelangen Rechtsstreit mit Jaguar hat Ex-Händler Markus
Meisinger vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz Recht
bekommen. Die fristlose Kündigung des Servicevertrags im Jahr 2004
war also nicht rechtens.
"Wenn die Rahmenbedingungen passen, könnten
wir wieder einen Vertrag abschließen", sagt der streitbare
Innsbrucker, um hinzuzufügen: "aber nur in Verbindung mit Land
Rover."
Gegen das Urteil ist keine ordentliche Berufung möglich. Ob eine
außerordentliche Revision angestrebt wird, will Jaguar noch nicht
mitteilen. Meisinger, der in den vergangenen Jahren ohne Vertrag
erfolgreich mit Autos von Jaguar gehandelt hat, hat sein reguläres
Markenportfolio unterdessen um einen Fiat-Vollvertrag erweitert.