In den Verträgen verblieben sind Schiedsgerichtsverfahren, Zwei-Jahres-Kündigungsklausel, 30-Prozent-Teilebezugsverpflichtung und Weitergaberecht des Betriebes innerhalb der Markenorganisation. Zahlenmäßig wird die Audi-Serviceorganisation künftig 220 anstatt 272 Betriebe umfassen.