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... hat ein Mietwagenfahrer eine Werbung von BMW, die einen X3 bei der Durchfurtung von Wasser zeigt. Der Mann mietete in Deutschland bei Sixt einen X3 und wollte jenes Erlebnis nachvollziehen, das der Fahrer im Werbespot hatte. Doch es kam, wie es kommen musste: Als der Mann mit dem gemieteten X3 durch einen Teich fahren wollte, blieb das Auto stecken; die Folge war ein Motorschaden. Der Lenker argumentierte gegenüber dem Vermieter, dass dies für ihn "überraschend" gekommen sei, da der Hersteller in seinen Werbespots ja auch durchs Wasser gefahren sei. Sixt klagte und bekam Recht: Das Gericht wertete das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig, weil er abseits befestigter Straßen nicht fahren hätte dürfen und sich auch nicht vorher von der Wassertiefe überzeugt habe. Der Mieter muss 4.000 Euro zahlen.