Zu wörtlich genommen .
..
... hat ein Mietwagenfahrer eine Werbung von BMW, die einen X3 bei
der Durchfurtung von Wasser zeigt. Der Mann mietete in Deutschland
bei Sixt einen X3 und wollte jenes Erlebnis nachvollziehen, das der
Fahrer im Werbespot hatte. Doch es kam, wie es kommen musste: Als der
Mann mit dem gemieteten X3 durch einen Teich fahren wollte, blieb das
Auto stecken; die Folge war ein Motorschaden. Der Lenker
argumentierte gegenüber dem Vermieter, dass dies für ihn
"überraschend" gekommen sei, da der Hersteller in seinen Werbespots
ja auch durchs Wasser gefahren sei. Sixt klagte und bekam Recht: Das
Gericht wertete das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig, weil er
abseits befestigter Straßen nicht fahren hätte dürfen und sich auch
nicht vorher von der Wassertiefe überzeugt habe. Der Mieter muss
4.000 Euro zahlen.