Mag. Veronika Haubner von der BWB erklärte dazu: "Im Fall der Wrackbörsen haben wir nur sehr vage Informationen bezüglich möglicher Absprachen unter Unternehmen erhalten." Eventuelle Schädigungen von Versicherungsnehmern würden überdies nicht in den Aufgabenbereich der Behörde fallen. Einer Untersuchung der GW-Durchschnittspreisermittlung messe man ebenfalls keine Bedeutung mehr bei.