Der Spruch erging in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich.

Das Bundesgremium des Fahrzeughandels prüft derzeit die rechtlichen Konsequenzen des EuGH-Urteils. Der Spruch bestätigt die langjährige Kritik des Bundesgremiums an der Vorgangsweise des Finanzministeriums. Unterdessen hat das Finanzministerium festgestellt, dass die heimische Abgabenordnung eine Refundierung der rechtlich nicht gedeckten Beträge nicht zulässt. Momentan wird geprüft, ob das Urteil überhaupt eine Gesetzesänderung erfordert.