Kalibrierung: Wer haftet?

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Kalibrierung: Wer haftet?

Beim wachsenden Thema Kalibrierung spielt die Haftung eine wichtige Rolle. Die A&W Experten-Talks mit Würth geben Antworten.

Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen nimmt laufend zu und wird in den nächsten Jahren zum Standard. (Lesen Sie auch den Artikel zur Entwicklung der Systeme). Die Kalibrierung dieser Assistenzsysteme, etwa nach einer Reparatur, erfordert von den Werkstätten weitere technische Kompetenz und bringt auch rechtliche Aspekte: Wer trägt Verantwortung und Schuld, wenn ein System nicht funktioniert und vielleicht sogar ein Unfall passiert.

„Die Basis ist eine sach- und fachgerechte Reparatur“, weiß Ing. Martin Freitag, der sich als Kfz-Sachverständiger auch vor Gericht mit diesen Themen auseinandersetzt, beispielsweise wenn bei einem Unfall die Werkstätte verantwortlich gemacht wird.

"Diese sach- und fachgerechte Reparatur basiert auf den Vorgaben der Automobilhersteller oder gleichwertig", erklärt Freitag. Entscheidend ist in jedem Fall die Dokumentation. „Die Werkstätte muss auf Basis der neuen Gewährleistung ein Jahr lang beweisen, dass die Kalibrierung durchgeführt wurde und dass sie fachgerecht durchgeführt wurde“, so Freitag. Denn möglicherweise wird der Kfz-Betrieb geklagt, obwohl der Fehler woanders lag.

Im A&W-Expertentalk in Zusammenarbeit mit Würth sehen Sie Beispiele aus gerichtlichen Auseinandersetzungen, Tipps für rechtlich einwandfreies Arbeiten und noch vieles mehr aus dem Bereich „Kalibrierung von Assistenzsysteme“. 
Alle Infos sowie die Nachberichte und Videos zu den A&W Expertentalks  finden Sie unter www.autoundwirtschaft.at/kalibrieren 

 

 

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