10. Novelle der PBStV: Die Änderungen

10. Novelle der PBStV: Die Änderungen

MMst. Roman Keglovits-Ackerer, BA, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik

In der 10. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) konnte die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik viele ihrer Vorschläge unterbringen.

Die in der Kundmachung vom 30. Juni 2022 enthaltenen Änderungen treten nun zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. So muss etwa bei der Bereitstellung der EDV-technischen Infrastruktur beachtet werden, dass die Zentrale Begutachtungsdatenbank und die unterschiedlichen Begutachtungsprogramme ab 2. Februar 2023 das künftig bei der ZBD erstellte Gutachten mit einem QR-Code versehen können, der für die Dauer der Gültigkeit des Gutachtens kostenfrei zu einem Link auf die digitale Version des Gutachtens führt. Ebenfalls mit 2. Februar 2023 kommt es zu Änderungen und Ergänzungen bei den Prüfpositionen. Dazu wird die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik gemeinsam mit Partnern aus der §57a-Expertenkonferenz die Prüfprozesse neu aufsetzen und zeitgerecht dazu informieren. Das gilt besonders für die neue Prüfposition 7.25 (E-Call), die seit März 2018 in allen neu typisierten Fahrzeugen eingebaut ist.

Weitere Änderungen

Die 10. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) sieht einen neuen Kostenersatz für die §57a-Prüfplakette ab 1. Jänner 2023 vor. Dieser steigt von 1,90 auf 2,30 € pro Plakette. Weitere Änderungen treten mit 10. August 2023 in Kraft, diese betreffen dann vorrangig die Überprüfung von digitalen Kontrollgeräten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Smart Tacho). Für den besseren Überblick werden die Änderungen in der PBStV von der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik zum jeweiligen Termin des Inkrafttretens im digitalen Mängelkatalog mit Kommentaren veröffentlicht. "Genau das ist auch der Grund unseren Mängelkatalog auf eine digitale Basis zu stellen", erklärt Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer.