Erfolgreiche Klärung für Probefahrtkennzeichen

Erfolgreiche Klärung für Probefahrtkennzeichen

Nachdem etliche Beschwerden zur Nutzung der digitalen Vignette bei Probefahrten bei der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einlangten, wurde nun der Sachverhalt mit der ASFINAG eindeutig geklärt.

So bestätigen die Vorstände der ASFINAG, Maf. Zechner und Mag. Datler, die schon bisher vertretene Position der Bundesinnung: Neben der Möglichkeit der Klebevignette ist die digitale Vignetten auch bei Probefahrtkennzeichen gem § 45 KFG zulässig. Daher gebe es seitens der ASFINAG auch keinen Änderungsbedarf des bestehenden Regelwerks, verspricht aber auch, dass die Mautaufsicht entsprechend sensibilisiert werden soll.

Dass die ASFINAG-Geschäftsführung die Interpretation der Bundesinnung teilt, freut Dipl. Oec. Andreas Klaus Westermeyer, MLS, gleichzeitig ersucht er bei neuerlichem Auftreten allfälliger Fälle um Übermittlung der konkreten Sachverhalte.