Downsizing und Gewichtsreduktion

Downsizing und Gewichtsreduktion

Was passiert in den kommenden Jahren? Wie reagieren die Hersteller? Welche Strafzahlungen drohen? Antworten auf die CO2-Challenge aus der Sicht eines Experten.

CO2 und WLTP sind der ultimative Elchtest für die Automobilindustrie und somit Gamechanger. Kein anderer Aspekt hat derzeit auch nur einen annähernd vergleichbaren Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Unternehmenspolitik der Pkw-Hersteller, als die Umsetzung der strengen EU-Zielvorgaben für den CO2-Flottenverbrauch und die vor Kurzem erfolgte Umstellung des Typprüfzyklus von NEFZ auf den wesentlich realitätsnäheren WLTP. Downsizing, Downspeeding, Gewichtsreduktion, stufenweise Hybridisierung, Einführung von Start-Stopp-Systemen und Schaltpunktanzeigen sowie Reifen mit reduziertem Rollwiderstand u. v. m. sind Maßnahmen zurReduktion des CO2-Ausstoßes. Volkswagen bekennt sich zu den Pariser Klimazielen und stellt mit seiner Elektro-Offensive die Weichen für eine nachhaltige Mobilität.

Der Volkswagen Konzern investiert in den kommenden 5 Jahren rund 60 Milliarden Euro in Zukunftsthemen wie Hybridisierung, Elektromobilität und Digitalisierung und plant, bis 2029 bis zu 75 reine E-Modelle und dazu weiter 60 Hybridfahrzeuge auf den Markt zu bringen. Was beinhaltet aber das CO2-Flottenziel eigentlich genau? Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein verbindlicher, herstellerindividueller CO2-Zielwert für die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller Neuzulassungen innerhalb eines bestimmten Jahres in der Europäischen Union. Die herstellerindividuellen CO2-Zielwerte werden auf Basis der durchschnittlichen Masse [kg] der jeweiligen Neuwagenflotte berechnet.

Hersteller mit größeren und folglich schweren Fahrzeugen (z. B. Audi) bekommen höhere Zielwerte, während Hersteller kleiner Fahrzeuge (z. B. Fiat) niedrigere CO2-Zielvorgaben haben. In Summe, also alle Herstellerziele aggregiert, ergibt sich das EU-Ziel von aktuell 130 g (NEFZ). Ab 2020 reduziert sich dieser Wert auf nur mehr 95 g (NEFZ). Die Historie der CO2-Flottengesetzgebung sowie der zukünftige Reduktionspfad sind in der Grafik links oben abgebildet.

Zielumrechnung NEFZ -> WLTP

Das Jahr 2020 wird, aufgrund der deutlichen Zielwertabsenkung - von 130 g auf 95 g - nicht nur eine extreme Herausforderung, sondern auch das Referenzjahr für die individuelle CO2-Zielumrechnung auf die neuen WLTP-basierenden Zielwerte (siehe Grafik "Zielumrechnung NEFZ WLTP"). Daher werden zumindest für 2020 - neben den WLTP-CO2-Werten - weiterhin NEFZ-CO2-Werte auf den diversen Dokumenten (Datenauszug, COC-Papier) enthalten sein.

Flexibilitäten

Um den Herstellern zur Erreichung der äußerst ambitionierten CO2-Zielvorgaben etwas Spielraum zu geben, wurden in der EU-Gesetzgebung auch sogenannte, meist zeitlich befristete, "Flexibilitäten" eingeräumt. Diese gliedern sich wie folgt in:

1. Phase-In: 2020 werden nur die 95 Prozent besten Neuzulassungen der Fahrzeugflotte gewertet

2. Ökoinnovationen: werden mit max. 7 Gramm CO2 auf die gesamte Flotte berücksichtigt
2021 1,90-fach
2022 1,70-fach
2023 1,50-fach

Die Öko-Innovationen sind Maßnahmen, die sich zwar nicht auf dem Prüfstand, jedoch im realen Straßenverkehr positiv auf die CO2-Emissionen auswirken, wie z. B. LED-Licht, Solardach, navigationsbasierte Rekuperation etc.

3. Super-Credits: Fahrzeuge mit <50 Gramm CO2-Emission zählen mehrfach
2020 2,00-fach
2021 1,67-fach
2022 1,33-fach

Außerdem dürfen die Hersteller sogenannte Emissionsgemeinschaften ("Pools") bilden. Das kann sowohl ein "geschlossener Pool" sein, also z. B. alle Marken des VW Konzerns bilden einen Pool und performen gemeinsam, oder auch ein Zusammenschluss von Marken unterschiedlicher Konzerne wie z. B. Fiat und Tesla zu einem "offenen Pool". Der CO2-Zielwert des Pools errechnet sich dann anhand der durchschnittlichen Masse der Neuzulassungen der im Pool enthaltenen Marken im Berichtsjahr.

CO2-Performance 2018

In der Grafik oben sind, neben der CO2-Performance der Hersteller(pools), auch weitere Parameter wie EU-Marktanteil, durchschnittliche Masse, Zielabweichung etc. aus dem Jahr 2018 abgebildet.

Sanktionen

Ab 2019 sind 95 Euro pro Gramm CO2-Zielverfehlung, multipliziert mit der Anzahl der EU-Neuzulassungen des jeweiligen Herstellers im betreffenden Jahr fällig. Die Entwicklung der letzten Jahre lässt darauf schließen, dass einige Hersteller ihre Zielvorgaben spätestens 2021 nicht mehr einhalten können, was erhebliche Strafzahlungen zur Folge hätte. Ein Rechenbeispiel: Bei einer Zielverfehlung um 5 Gramm zahlt ein Hersteller bei 1 Million Neuzulassungen 475 Millionen Euro ins EU-Budget.

Steuern und Verbraucherinformation

Per 1.1.2020 werden die Normverbrauchsabgabe und die Pkw-Verbraucherinformation auf WLTP-CO2 Werte umgestellt, mit 1.4.2020 auch der Sachbezug von NEFZ. Änderungen wird es auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer geben. Die bisher ausschließlich auf Motorleistung [kW] basierende Formel wird - ab 1.10.2020 - um einen CO2-Parameter ergänzt, welcher im Schnitt rund 50 Prozent der Steuer ausmachen soll. Die Umstellung der motorbezogenen Versicherungssteuer ist als eine zusätzliche Lenkungsmaßnahme zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Straßenverkehr, gedacht. Übrigens: Die Verbrauchs- und CO2-Werte aller in Österreich zum Verkauf angebotenen Fahrzeugmodelle und Motor-/Getriebevarianten sind unter www.autoverbrauch.at im Internet abrufbar.

Ausblick: Es wird noch strenger

Ab 2021 - bis einschließlich 2024 - gelten die neuen WLTP-basierenden CO2-Zielwerte aus der NEFZ -> WLTP-Umrechnung des Referenzjahres 2020. Diese reduzieren sich 2025 um 15 Prozent und ab 2030 um weitere 37,5 Prozent gegenüber dem Zielwert aus dem Jahr 2021. Da laut EU die europäische Wirtschaft bis 2050 - einschließlich Verkehrssektor - vollständig decarbonisiert, also CO2-neutral sein soll, müssen in Folge die Pkw-Neuzulassungen spätestens 2040 praktisch nur mehr mit Nullemissionsfahrzeugen erfolgen. Nur so ist eine Bestandserneuerung bis zu diesem Zieltermin halbwegs realisierbar.

Nicht wenige EU-Länder haben daher bereits Termine für ein Verbot von Neuzulassungen konventionell angetriebener Fahrzeuge angekündigt (z. B. Schweden, Dänemark, Irland und Niederlande ab 2030). Die neue EU-Kommission plant ebenfalls, ihre - auf Basis des Pariser Klimaabkommens - bereits fixierten CO2-Reduktionsziele weiter zu verschärfen. Das hätte einerseits unmittelbare Auswirkungen auf die bestehenden nationalen Klimaschutzpläne sowie andererseits auf die kürzlich beschlossenen Pkw-CO2 Flottenziele für 2025/30, wobei aller Voraussicht von einer Verschärfung in Richtung 50-prozentiger, anstelle bisher vorgesehener 37,5-prozentiger Reduktion bis 2030 auszugehen ist.

Geschrieben von Josef Frauscher, Porsche Austria