10.830 Worte für eine Verordnung

10.830 Worte für eine Verordnung

Die Bürokratie quält Kfz-Betriebe mit immer neuen Gesetzen und Verordnungen: Doch muss das wirklich sein?

Das "Vaterunser" ist das wichtigste Gebet der katholischen Christen: Es kommt, ich habe zur Sicherheit auf der Homepage der Erzdiözese Wien nachgezählt, mit 65 Worten aus. Leicht zu merken, für jedes Kind! Als Moses am Berg Sinai die "10 Gebote" empfing, musste er sich auch nicht viel mehr notieren: In der allgemein gültigen Kurzform sind es 66 Worte, die die Jahrtausende überdauert haben.

Ob das auch für die oft zitierte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, die uns seit Jahren das Leben schwer macht? In den 99 Artikeln, die am 27. April 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen wurden, stehen 27.430 Worte (ich hoffe, dass sich mein Word dabei nicht verzählt hat). Ein anderes Beispiel, in der Kfz-Branche Tag für Tag angewandt: Die "Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden" - ja, richtig, das ist die "Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung", von Juristen schon fast liebevoll PBStV abgekürzt. Lang ist sie dennoch, nämlich 10.830 Worte (und auch da habe ich mich auf das Zählprogramm meines Computers verlassen).

Warum ich diese Beispiele hier erwähne? Weil sie zeigen sollen, wie schwer uns die Verwaltung das Leben macht. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Verordnungen für Gewerbebetriebe: Die einen sind liberaler, die anderen nicht. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Landesgesetze, die dann auch noch mit den Bundesgesetzen akkordiert werden müssen. Und über all dem steht die EU.

Wie sich ein Werkstättenbetreiber oder Autohändler, so belesen er sein mag, in diesem Dschungel auskennen soll? Gute Frage: Eine Antwort kann wohl nur ein wirklich berufener Rechtsanwalt geben (der klarerweise viel Geld kostet).

Die Behörden lassen sich Zeit Natürlich wissen wir, dass es nicht ohne Gesetze geht: Doch muss es wirklich ein halbes Jahr (oder auch länger) dauern, bis beim Neubau einer Werkstätte alle Behörden ihren Sanktus abgegeben haben? Für Geräte und Einbauten wohlgemerkt, die längst hundertfach anderswo erprobt wurden und natürlich allen gesetzlichen Normen und Regelungen entsprechen.

Wir haben auf den folgenden Seiten mit Leuten aus der Praxis gesprochen. Wurden auch Sie schikaniert? Dann schreiben Sie mir bitte ein E-Mail an heinz.mueller@awverlag.at