Bei der jeweiligen Landesinnung der Fahrzeugtechnik ist ab sofort das offizielle Fahrtenbuch für historische Fahrzeuge bestellbar. Damit kann der Besitzer die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen bei der §-57a-Überprüfung vorlegen.
"Auf der letzten Umschlagseite ist der Firmenstempel des betreuenden Kfz-Betriebes vorgesehen", so Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl.