Fahrtenbuch für historische Fahrzeuge bestellbar

Bei der jeweiligen Landesinnung der Fahrzeugtechnik ist ab sofort das offizielle Fahrtenbuch für historische Fahrzeuge bestellbar. Damit kann der Besitzer die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen bei der §-57a-Überprüfung vorlegen.

"Auf der letzten Umschlagseite ist der Firmenstempel des betreuenden Kfz-Betriebes vorgesehen", so Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl.