Fiat 500 - verpatzter Geburtstag

Fiat hatte sich 2017 die Promotion des Sondermodells "Anniversario" zum 60. Geburtstag des ewig jungen 500ers einiges kosten lassen.

Da machte "Oscar"-Preisträger Adrien Brody eine Zeitreise ins Mailand der 1960er-Jahre. Er flirtete in der Ära des Dolce Vita zu den Klängen des "Come Prima" von Mario Lanza -und dann wurde sein romantischer Ausflug im "Nuova Cinquecento" am 6. Februar 2018 vom Handelsgericht Wien jäh unterbrochen. Das vom VKI begehrteUnterlassungsurteil 11Cg 62/17f kommt zum Ergebnis, dass der sentimentale Fernsehspot nichts als eine irreführend unvollständige Leasingwerbung sei.

Tausend Zeichen in zwei Sekunden Brody ist an dem Debakel unschuldig. Sein viereinhalb Minuten langer Auftritt wurde von der FCA Austria GmbH aus Kostengründen auf 30 Sekunden eingedampft und mittels einer Einblendung von 4 Sekunden unter den Slogan gestellt: "Der neue Fiat Cinquecento Anniversario -schon ab EUR 65,-/MONAT* INKL. 4 JAHREN GARANTIE**". 2 weitere Sekunden dienen dem halb so großen schriftlichen Hinweis über die Modalitäten dieses Leasingangebotes. Tausend Zeichen lang, die niemand in 2 Sekunden lesen kann.

Dieser Spot geriet ins Fadenkreuz des Vereins für Konsumenteninformation. Der rügte, dass "die Wiedergabe der Standardinformationen in einem unleserlichen Kleindruck für die Dauer von einer Sekunde in einer dreißigsekündigen Fernsehwerbung nicht der Anforderung entspreche, Standardinformationen klar, prägnant und auffallend zu erteilen".

Die Fiat-Werber hätten das vorausahnen können: Bereits zuvor sind sie mit dem im TV für den Fiat 500 propagierten Slogan "500 Tage zum Nulltarif" auf die Nase gefallen. Im Urteil 5R45/16y vom 20.10.2016 entschied das Oberlandesgericht Wien rechtskräftig, dass die Werbung "Null Euro Anzahlung -null Euro Zinsen" ohne ausreichende Hinweise auf die Gesamtkosten der Finanzierung rechtswidrig war.

Fiat sah das Ganze anders: " Eine Geschäftsanbahnung für den Kauf eines Kfz erfolge üblicherweise in Autohäusern oder durch Informationssuche im Internet. Der beanstandete Fernsehspot solle lediglich Interesse wecken und sei weit vor einer Geschäftsanbahnung angesiedelt. Dass bei der Fernsehwerbung nicht auf den Gesamtkreditbetrag,effektiven Jahreszinssatz und Gebühren verwiesen werde, sei nicht rechtswidrig, weil das Publikum aufgrund der geringen Aufmerksamkeit bei Fernsehwerbung ohnehin keine detaillierten Informationen erwarte."

Worauf das OLG klarstellte: "§ 5 VKrG verfolgt das Ziel, den spezifischen Schutz des Verbrauchers sehr frühzeitig beginnen zu lassen, nämlich weit vor dem Einsetzen der vorvertraglichen Phase. Die Relevanz der Irreführungseignung ist schon dann zu bejahen, wenn die unrichtige Angabe den Durchschnittsverbraucher dazu veranlassen kann, sich näher mit dem Angebot des Unternehmens zu befassen."

Verbraucher erhält Informationen anderweitig Fiat beklagte sich, das Handelsgericht habe die Besonderheiten des Fernsehens nicht berücksichtigt. "Die von §5 VKrG geforderten Standardinformationen seien so umfangreich, dass sie weder für eine Verlesung in einem Werbespot noch zur Einblendung als Text taugten."Für einen derartigen Fall bestimmt das Gesetz, dass der Werbende alle jene Maßnahmen zu treffen hat, diese Informationen dem Verbraucher anderweitig zur Verfügung zu stellen. Bei der Beurteilung dieser Informationspflicht ist aus der Sicht des OLG "in erster Linie darauf abzustellen, ob ein deutlicher, verständlicher Hinweis darauf besteht, dass weiterführende Informationen bestehen und wo diese zu finden sind".

FCA hat aus diesem Urteil nichts gelernt. "Die Zusatzinformationen erfolgen nur für ca. 2 Sekunden und somit in einer Zeit, in der sie keinesfalls zur Gänze gelesen werden können. Die Fernsehwerbung ist daher nicht auffallend im Sinne des § 5 VKrG", begründet Richter Dr. Alexander Sackl die Verurteilung der Beklagten. Auch der Hinweis in der Internetwerbung sei unzureichendgewesen. Ob Fiat dieses Urteil schluckt oder wie vor Jahren in Berufung geht, war zu Redaktionsschluss offen. (KNÖ)