Bike-Kennzeichen einwintern

Was bei der Hinterlegung von Motorradkennzeichen im Winter zu beachten ist.

In der kalten Jahreszeit ist es bei vielen Motorradfahrernüblich, ihr Fahrzeug einzuwintern und die Zweiradversicherung stillzulegen. Zu diesem Zweck wird das Kennzeichen hinterlegt. Was viele nicht wissen: Es gibt auch Tarife mit Hinterlegungsverzicht. Bei diesen gewährt der Versicherer dem Kunden einen Nachlass auf die Prämie und der Kunde verzichtetdafür auf eine Prämienrückerstattung, falls er das Kennzeichen dennoch einmal hinterlegen möchte. Die Kraftfahrzeugsteuer wird aliquot rückerstattet, wenn der Zeitraum zwischen Hinterlegung und Wiederausfolgung zumindest 45 Tage beträgt. Versicherungsschutz besteht das ganze Jahr - auch während einer allfälligen Hinterlegung.

Auf die Hinterlegung verzichten?

"Viele Kunden -vor allem Lenker von Motorrädern mit kleinem Hubraum und folglich geringer Steuerbelastung -verzichten lieber auf die Hinterlegung im Winter und haben so die Möglichkeit, die Fahrzeuge an warmen Wintertagen zu nutzen. Für solche Kunden sind Tarife mit Rabatt für Hinterlegungsverzicht ideal", erläutert Christian Zettl, Leiter des Garanta Competence Centers. Bei Tarifen ohne Hinterlegungsverzicht wird in der Regel die Versicherung bei Hinterlegung stillgelegt und keine Prämie fällig. In der Kaskoversicherung muss der Kunde dann aber entscheiden, ob er während der Hinterlegung nicht zumindest das Garagenrisiko versichert haben möchte, um sich so gegen Kaskoschäden wie zum Beispiel Diebstahl, Brand etc. auch im Winter abzusichern. (GEW)