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Im BMVIT dürfte mit dem neuen Chef etwas Bewegung in die Szene gekommen zu sein. Gleich fünf neue Gesetzesvorschläge wurden zur Begutachtung ausgesandt.

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Darunter sind eine 77 Punkte umfassende 34. KFG-Novelle, eine 9. Novelle zur Prüf-und Begutachtungsstellen-Verordnung, eine 8. Novelle zur Zulassungsstellen-Verordnung, die 18. Novelle zum Führerscheingesetz und eine eher diskussionswürdige Verordnung zu einem alternativen Bewährungssystem nach Führerscheinentzügen wegen Alkohols am Steuer.

Bei den Begriffsbestimmungen der KFG-Novelle wird versucht, der EU-Nomenklatur etwas besser gerecht zu werden und die neuen Antriebsarten von Kfz zu berücksichtigen. Die Lesbarkeit wurde damit nicht sonderlich gesteigert, muss man nämlich zu Einzelheiten trotzdem in EU-Richtlinien und -Verordnungen nachsehen. Historische Begriffe wie etwa das Motorfahrrad oder der Kombinationskraftwagen werden weiter mitgeschleppt und bedürfen stets neuer Übersetzungen ins EU-Deutsch. Nach wie vor bestehen die meisten Änderungen darin, die jeweiligen Nummern der EU-Rechtsakte dem aktuellen Stand anzupassen. Eine unnötige Abschreibübung, die nicht selten auch zu Fehlern führt: Es müsste einfachere und übersichtlichere Lösungen (Tabellen) geben, geltendes EU-Recht national in Kraft treten zu lassen. Da auch die EU ständige Änderungen am System vornimmt und die gängigen Betriebserlaubnisrichtlinien durch Verordnungen ersetzt wurden, müssen neue Übersetzungen wie " EU-Rechtsakte betreffend die Genehmigung von Fahrzeugen" erfunden werden.

Bei den Begutachtungsfristen des§57a ist für bestimmte Kfz wie Taxis oder im Güterverkehr keine Verlängerung der Toleranzfristen möglich, dafür kann die Prüfung bis zu 3 Monate vorverlegt werden. Fahrzeuge, bei denen im Zuge der Begutachtung schwere Mängel festgestellt werden, dürfen danach nur mehr höchstens zwei Monateverwendet werden. Mängel mit Gefahr im Verzug werden über die Begutachtungsdatenbank direkt an die Behörde weitergeleitet.

Technische Unterwegskontrollen an Nutzfahrzeugen werden an die EU-Vorgaben angepasst und ebenfalls mit der Begutachtungsdatenbank vernetzt. Es soll anfängliche und gründlichere technische Unterwegskontrollen geben: Die Frage ist nur, wer das alles macht (die Vorgabe sind nämlich 5 Prozent der Zulassungen), insbesondere als die schon überlastete Exekutive auch damit befasst ist. §-57a-Gutachten und Berichte der Unterwegskontrollen sind jedenfalls stets mitzuführen. Den in die Fahrzeuge eingebauten Geräten zur Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen soll es deutlicher an den Kragen gehen: Was bleibt, sind die Warnungen von Navis und Ö3-Meldungen über Messungen.

Bei der Prüf-und Begutachtungsstellen-Verordnung PBStV geht es um Farbänderungen bei den Pickerln: Die Farbe Blau ist den Elektrofahrzeugen zugedacht, Grün kann noch weiter verwendet werden. Die Zulassungsstellen-Verordnung ZustV nimmt auf den Verzicht der Eintragung eines Wechselkennzeichens Bezug. Bei Elektrofahrzeugen muss die elektrische Reichweite eingetragen werden.

Das Führerscheingesetz FSG verlängert den Zeitraum für Probeführerscheine auf 3 Jahre und bringt Änderungen bei der Mopedausbildung. Als (hoffentlich bleibt es nur dabei) wissenschaftlicher Versuch ist eine Verordnung zu einem alternativen Bewährungssystem bei Führerscheinentzug geplant. Das sinnigerweise ABS genannte System, welches der Verordnung zugrunde liegt, sieht für Alkolenker ein Erlassen der halben Führerschein-Entzugsdauer vor, wenn er sich eine Wegfahrsperre (so genannt Alkolock) in sein Auto einbauen lässt und an einem psychologischen Schulungsprogramm teilnimmt. Es mag schonein schönes Beschäftigungsfeld für Psychologen und Verkäufer der Geräte sein, ob das aber nicht in die Hose geht? Vielleicht habe ich schon zu oft gesehen, was Alkohol an menschlichem Leid anrichten kann. Mit Menschen, die Alkohol und Drogen immer noch bagatellisieren, habe ich nicht nur keinMitleid, sondern bezweifle auch deren Erziehungsfähigkeit.

Zu den Vorschlägen als solches kann im Sinne der in der Politik oft genannten Schlagworte einer Verwaltungsreform nur trocken bemerkt werden: Der Bürokratie werden diese Änderungen bestimmt nicht schaden.

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