Augen auf beim Wrackverkauf

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Augen auf beim Wrackverkauf

Altfahrzeuge dürfen an berechtigte Unternehmen weitergegeben werden. Wer das nicht beachtet, macht sich strafbar - und die Strafzahlungen können drakonisch ausfallen.

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Vor Kurzem erschien im Autohaus von Komm.-Rat Burkhard Ernst, Mazda-Händler in Wien und Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels, ein dort noch nicht bekannter Mann. Er hatte in einer Restwertbörse ein Unfallauto ersteigert und wollte dieses nun abholen -freilich ohne über eine Berechtigung zur Übernahme von "gefährlichem Abfall" oder auch nur über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zu verfügen. Derartige Fälle häufen sich. Wie sollen sich die Autohäuser verhalten?

Klare Regeln

Bereits 2013 hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass nicht schadstoffentfrachtete Alt-oder Unfallfahrzeuge als "gefährlicher Abfall" einzustufen sind. Mit dem am 1. April 2015 in Kraft getretenen Erlass zur Altfahrzeugeverordnung wurde die folgende Definition vorgenommen: "Übersteigen die durchschnittlichen Wiederherstellungs-und Reparaturkosten in Österreich, die für die Herstellung eines zulassungsfähigenZustandes aufzuwenden sind, den Zeitwert des Fahrzeuges in unverhältnismäßig hohem Ausmaß, liegt Abfall vor."

Derartige "Abfallautos" dürfen von Kfz-Betrieben zwar entgegengenommen werden, ein "Ausweiden" ist aber unzulässig und für den Weiterverkauf gelten strenge Einschränkungen. "Nur zur Sammlung und/oder Behandlung von Altfahrzeugen berechtigte Bieter nach§ 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002" dürfen laut Erlass solche Havarien erwerben. Außerdem wurden die Versicherungen ausdrücklich verpflichtet, in Restwertbörsen ausschließlich Angebote von derartigen "berechtigten Bietern" entgegenzunehmen.

Negativer Rekord

In der Praxis hat dies freilich wenig geändert. Die Zahl der illegalen Wrackexporte, die das Umweltministerium eigentlich eindämmen wollte, dürfte sogar auf einen neuen Rekordwert gestiegen sein: "Laut ersten Schätzungen ist die Zahl der inländischen Altfahrzeugeverwertungen 2015 von rund 60.000 auf maximal 50.000 Stück zurückgegangen", berichtet Ing. Walter Kletzmayr, Branchensprecher der Shredder. Zum Vergleich: 2002 wurden noch 127.000 und 2009 immerhin 87.000 Altautos in Österreich sachgemäß verwertet.

Beim Umweltministerium kennt man das Problem. Gemeinsam mit Zoll und Polizei führe man daher "laufend schwerpunktmäßig Kontrollen betreffend die grenzüberschreitende Verbringung von Altfahrzeugen durch".

Zudem soll durch die nächste Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes die Möglichkeit geschaffen werden, Altfahrzeuge bei Verdachtsfällen an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.

Auf Nummer sicher gehen!

Das Umweltministerium kündigt außerdem "verstärkte Schwerpunktkontrollen an den Herkunftsorten illegaler Verbringungen von Altfahrzeugen und Altfahrzeugteilen" an. Kfz-Betriebe sollten sich also ihrer Verantwortung bewusst sein: Schließlich muss der Letztbesitzer eines Abfallfahrzeugs, der dieses an einen nicht berechtigten Übernehmer weitergibt, mit Geldstrafen von 850 bis 41.200 Euro rechnen. Bei Fahrzeugen im Kundeneigentum drohen den Betrieben Ansprüche aus der Beratungshaftung. Ausschließen können Firmeninhaber diese Gefahren, indem sie einen Blick auf die vom Umweltministerium betriebene Homepage www.edm.gv.at werfen und dort unter den Menüpunkten "Suchen/Auswerten" sowie "Abfallsammler/Behandler" nach der Schlüsselnummer 35203 ("Altfahrzeuge und Fahrzeugteile mit gefährlichen Inhaltsstoffen") suchen. Damit seien die rechtlichen Verpflichtungen hinreichend erfüllt, bestätigt das Ministerium.

Exakt 464 registrierte Sammler und Behandler zeigte unsere Abfrage Ende Februar an. Der bei Ernst vorstellig gewordene Wrackkäufer war nicht darunter -eine Tatsache, die nicht zuletzt ein fahles Licht auf die Geschäftspraxis mancher Versicherungen wirft.

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