VW vor Klagswelle

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VW vor Klagswelle

Wie hoch sind die Rückstellungen, die der VW-Konzern für Schadenersatzforderungen in der Bilanz 2015 einplanen muss? Eine kniffelige Frage - denn neben den VW-Kunden haben auch geschädigte VW-Aktionäre bereits Klagen eingebracht.

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Auf den ersten Blick ist verblüffend, dass Aktionäre ihre eigene Aktiengesellschaft bekämpfen. "Vor allem geht es da um den Schutz der Neuinvestoren", erläutert Wertpapierspezialist Mag. Lukas Aigner den rechtlichen Ansatz dieser Schadenersatzforderungen. Nach den Eingeständnissen vor dem US-Kongress war die Konzernspitze schon lange über die Manipulationen der Abgaswerte informiert. Seit 2013 gab es in den USA Ermittlungsverfahren. Statt davon die Aktionäre zu informieren, wurde dies vertuscht. Als dann die Katze trotzdem aus dem Sack war, kam es zu einem Kurssturz. Aigner möchte für seine Klienten diese Kursdifferenz ersetzt bekommen. Derzeit ist Wolfsburg nicht sehr gesprächsbereit. Sowohl die Forderung an sich als auch ein von Aigner vorweg vorgeschlagener Verjährungsverzicht wurden kurzerhand abgelehnt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist -ab Kenntnis des Schadens und Schädigers -folgten daher sofort die ersten Klagen. "Der Europäische Gerichtshof hat in einem ähnlichen Fall festgelegt, dass dafür das Gericht am Wohnsitzes des Investors zuständig ist", bereitet sich Aigner bereits auf die ersten Gerichtstermine im Mai in Innsbruck vor. Den Gerichtsstand in Wolfsburg hat er bewusstvermieden. Dort gilt eine speziell kurze Verjährungsfrist von einem Jahr, die VW sicher auch in Österreich einwenden wird. "In Österreich hat man bessere Chancen, da gibt es weniger Beeinflussung", verweist er auf die 20 Prozent, mit denen das Land Niedersachsen an VW beteiligt ist.

Anleger hätten gerne Verluste zurück

Die Sachlage für die Kläger ist günstig. "Michael Hoorn grilled in Congress", lauteten die Schlagzeilen über das US-Hearing des VW-Statthalters in Washington. Er stand bei seiner Einvernahme unter Wahrheitspflicht -die österreichischen Richter brauchen sich die Zeugeneinvernahme nur in voller Länge von YouTube herunter zu laden. Sie müssen prüfen, ob angesichts dieser Informationen "Volkswagen seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat". Nach Aigner hat es spätestens Anfang 2014 einen entsprechenden Handlungsbedarf gegeben. Die Schäden der einzelnen Aktionäre liegen zwischen zehn-und fünfzigtausend Euro. "Wir müssen jeden einzelnen Fall zu Gericht bringen, um die Verjährung zu blockieren."

In Deutschland haben sich bereits 6.500 Aktionäre einer Sammelklage der Schutzvereinigung für Wertpapiere (DSW) angeschlossen. So etwas gibt es in Österreich nicht; unsere Gerichte werden mit VW daher einiges zu tun bekommen.

60.000 Geschädigte beim VKI registriert

Neben diesen Aktionärsforderungen muss VW sich auch mit Kundenforderungen herumschlagen. Beim Verein für Konsumenteninformation haben sich bisher rund 60.000 Geschädigte gemeldet. Von rund 25.000 liegen detaillierte Daten und Vollmachten zur Klagsführung vor. Ziel des VKI ist ein außergerichtlicher Vergleich, mitdem neben der Schadensbehebung alle Forderungen sowohl gegen VW als auch gegen alle Händler erledigt werden sollten. Es geht dabei um den "merkantilen Minderwert", den ein VW, Audi, Skoda oder Seat durch diese Abgasmanipulation erlitten hat. Dessen Höhe wird entsprechend dem Fahrzeugalter, dem Motortyp, dem Kundenaufwand bei der Rückrufaktion etc. gestaffelt. Dafür hat VW bereits einen Verjährungsverzicht abgegeben. "Ob wir klagen, hängt von der Gesprächsbereitschaft von VW ab", hat der VKI für diesen Fall des Falles statt einer Klagsführung in Österreich als Alternative eine Sammelklage in Holland vorbereitet.

Österreichs VW-Händler wurden bereits zum Jahresende vom Konzern aufgefordert, Dr. Michael Pressl, dem Hausanwalt des Importeurs, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Dessen Kanzlei hat dem VKI namens dieser VW-Händler bereits einen mit 31.12.2017 befristeten Verjährungsverzicht für Gewährleistungsansprüche abgegeben. Jene Händler, die zögerten, wurden von VW kürzlich an diese Säumnis erinnert. Sollten sie Pressl weiterhin keine Vollmacht erteilen, dann haben sie ihren Kunden für die Folgen aus dem Abgasskandal selbst zu haften. Eine Haftung, die von anderen Rechtsanwälten allerdings bezweifelt wird. (KNÖ)

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