Oh, du lieber Schrott

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Oh, du lieber Schrott

Wer ein altes Auto besitzt, findet die Kärtchen von Autokäufern in regelmäßigen Abständen hinter den Scheibenwischern. Es ist ein beinhartes Geschäft zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft -und den Behörden sind oft die Hände gebunden.

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Österreichs Behörden bekommen den illegalen Schrottexport nicht in den Griff. Der Grund dafür ist simpel: Auf EU-Ebene existiert beim Export von Abfällen eine Beweislastumkehr. Der Exporteur muss beweisen, dass die von seinen bunten Brigaden eingesammelten "Gebrauchtwagen" kein Schrott sind. Esgilt die "Schrottvermutung". Bei uns ist es komplizierter. Bis die Behörden den erforderlichen Nachweis "Schrott" erbracht haben, ist der Täter mitsamt seiner illegalen Ladung längst über alle Berge. Es wäre daher höchste Zeit, mit praxisnahen Verfahren dem Spuk der Schrottmafia und ihrer Sammlersklaven ein Ende zu bereiten.

Der illegale Schrottexport ist ein Millionengeschäft. Das hat sich seit der ZDF-Reportage im März 2015 "Auf den Spuren der Autoschieberbanden" auch in den Amtsstuben herumgesprochen. Vereinzelt gibt es Anstrengungen umweltbewusster Beamter, das geltende Umweltrecht auch in die Tat umzusetzen. Die stehen meist auf verlorenen Posten. Es scheint ein Kampf gegen Windmühlflügel zu sein. Nach den Aufzeichnungen von Ing. Gerhard Novak vom Wiener Magistrat (MA 22) gab es in den vergangenen zwei Jahren lediglich neun Strafverfahren wegen illegaler Abfallsammlung. Die durchschnittliche Strafhöhe: 9.000 Euro. Im Kampf gegen die Schrottmafia wirkensolche Geldbußen kaum abschreckend. Daher verwundert es nicht, dass man bei einem Spaziergang durch die Wiener Randbezirke weiterhin ständig über Plastikkarterl mit Verkaufsaufforderungen stolpert.

Zettel werden munter weiter verteilt

Anderswo ist es nicht besser. Robert Porod, ein engagierter Umweltaktivist, weiß von den vergeblichen Bemühungen des Einkaufszentrums Horn, die Gäste vor dieser Karterl-Flut zu verschonen: Die Verteiler -meist mit südländischem Teint -wurden mehrmals aufgefordert, auf den Parkplätzen die Verteilung zu unterlassen. Es wurden ihnen auch Besitzstörungsklagen angedroht. Kaum wurde dieses "Spiel" vorn beendet, begann es am anderen Ende wieder.

Inzwischen hat dieser Kampf um den Autoschrott schon politische Dimensionen erreicht. Abfallbetriebe und Autohändler sehen sich aus Konkurrenzgründen gezwungen, selbst zu dieser -grundsätzlich legalen -Werbeform zu greifen. Die Werbung ist legal -das dahinterstehende Geschäftsmodell oft nicht. Womit die Grenzen zwischen legalem Altautohandel, dem grauen Gebrauchtwagenhandel und illegalem Schrotthandel zunehmend verschwimmen. Zuletzt haben Sozialromantiker dieses Parkplatzunwesen im Rahmen einer "Studie" zur Integrationshilfe für Afrika-Flüchtlinge hochstilisiert.

"Wie beim Bettlergeschäft"

"Es ist ein unglaublicher Schwachsinn, was da mit Subventionen finanziert wird", kritisierte der "rote" Kommerzialrat Georg Schmuttermeier anlässlich der "Studien"-Präsentation im Republikanischen Club die wirtschaftliche Ahnungslosigkeit aller Beteiligten. Denen offensichtlich entgangen ist, mit welchen Repressalien -wie beim Bettlergeschäft - dieses Geschäftsmodell in Schwung gehalten wird.

Während linke "Grüne" die Schrottsammler gegen die in der Kammer organisierte gewerbliche Konkurrenz verteidigen, machen die "Blauen" daraus ein Wiener Wahlkampfthema: "Schwarzafrikanische Autodealer werden immer mehr zur Belastung", bringt der FP-Abgeordnete Manfred Hofbauer den Unmut vieler auf den Punkt. "Hier wäre ein schnelles Eingreifen durch SPÖ-Stadträtin Ulrike Sima gefordert."

Das nützt nichts, wenn den nachgeordneten Stellen die Hände gebunden sind. "Die Leute, die aufgegriffen werden, werden immer renitenter", weiß Ing. Georg Schmid von Abfallverband Horn aus eigener Erfahrung. Dies bestätigt Dipl.-Ing. Joachim Gungl vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung: "Wenn wir Container von Afrikanern beschlagnahmen, blockieren ganze Familien die Amtsstuben."

Die Polizei hat zur Durchsetzung des Umweltstrafrechts daher eigene UKOs (Umweltkundige Organe) geschult. Nach ihrem Kampf an der Front werden sie im Hinterland der Bürokratie mit frustrierenden Verfahrenseinstellungen konfrontiert. "Bei konkreten Anzeigen wurde von der Staatsanwaltschaft die Anklage fallen gelassen", kritisiert Chefinspektor Josef Friedl, Ermittlungsbereichsleiter im niederösterreichischen Kommando für Umweltkriminalität. So gibt es die Begründung der Staatsanwaltschaft, dass "das vom Umweltministerium herausgegebene Informationsblatt kein rechtsverbindlicher Erlass, sondern eine unverbindliche Rechtsmeinung ausdrücke".

Tatsächlich vermeiden es alle illegalen Schrottsammler, auf den von ihnen verteilten Visitkarten das Wort "Schrott" zu erwähnen. Angeboten wird stets nur der Ankauf von Fahrzeugen -"mit Mangel oder ohne Pickerl". Häufig ist dabei von einem Export die Rede: "Hallo -von Austria nach Uganda". Adressen sind nirgends angeführt, oft aber E-Mail-Adressen.

Sammelplätze werden oft verlegt

Der Justiz fällt es schwer, den im Jahr 2012 eingeführten § 181b StGB in die Tat umzusetzen. Dieser sieht für das illegale "Verbringen von Abfällen" eine einjährige Freiheitsstrafe vor. Allerdings nur, wenn es sich um "nicht unerhebliche Mengen" handelt. Die Beweislast liegt bei den Behörden. Die Polizeiist mit stets wechselnden Einsatzorten konfrontiert. Kaum hat sie einen illegalen Sammelplatz aufgespürt, wird dieser auch schon wieder verlegt. Eine Beschlagnahme ist rechtlich nicht vorgesehen. So wird nicht nur das EKZ in Horn, sondern auch die Polizei stets mit einem Katz-und-Maus-Spiel genarrt. Das führte dazu, dass es beim illegalen Schrottexport erst 5 Verurteilungen gab.

Ein wesentlicher Beitrag zur besseren Bekämpfung illegaler Schrottgeschäfte kam vom Verwaltungsgerichtshof. In einer Grundsatzentscheidung legte er vor Kurzem fest, ob ein altes Auto ein reparaturwürdiger Gebrauchtwagen oder bereits gefährlicher Abfall ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die inländischen Reparaturkosten 115 Prozentüber dem Zeitwert liegen.

Mit einem von Dr. Wolfgang Pfeffer, Obmann der Kfz-Sachverständigen, entwickelten EDV-Programm können Interessierte diese vom VwGH definierte Grenze im Einzelfall einfach ermitteln. Beim Sammeln alter Fahrzeuge gibt es nicht mehr die Ausrede, dass es sich ums ganz legale Gebrauchtwagengeschäft von privat zu privat handelt. Die professionellen Sammler undihre Hintermänner müssen entweder legale Autohändler oder legale Abfallverwerter sein. Alles andere ist illegal.

Behörden haben kein Geld fürs Entsorgen

Trotz der nunmehr geklärten Rechtslage gibt es in der Praxis weiterhin zahlreiche Probleme: So werden Verfahren eingestellt, weil die Behörde kein Geld zur Erteilung von Entsorgungsaufträgen für das beschlagnahmte Material hat -und auch keinen Platz zur Zwischenlagerung. Tatsachen, die zur Demotivierung an der Frontbeitragen. Von der bisherigen Verwaltungspraxis frustriert, hat Inspektor Jürgen Baumann vom Posten Gerasdorf im Kampf gegen die Schrottmafia eine wirksame Alternative gefunden: das Verkehrsrecht. So kann er mit den Vorschriften zur Ladegutsicherung illegale Schrotttransporte schneller stoppen alsmit Strafrechtsparagraphen.

Im Kampf um alte Gebrauchte im unteren Preissegment mischen nicht nur die Karterlstecker auf windigen Parkplätzen mit. In letzter Zeit buhlen auch verschiedene Internetplattformen und die sozialen Medien um dieses Geschäft. Privatverkäufer werden jedoch überrascht sein, wenn statt privater Kundschaft bloß Exporteure mit Migrationshintergrund anrufen -die vor allem durch hartnäckige Preisverhandlungen auffallen.

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