Nicht jeder Gebrauchtwagenkäufer lässt sich von einer
Vollkaskoversicherung überzeugen. Für diese Kunden hat die Garanta
die "UnfallTeilkasko" entwickelt -ein Produkt, das auch den
Bedürfnissen der Autobranche Rechnung trägt.
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Als Branchenversicherer arbeitet die Garanta seit jeher eng mit dem
Bundesgremium des Fahrzeughandels zusammen. Das jüngste Beispiel
dafür ist die gemeinsam entwickelte "UnfallTeilkasko", die im
Frühjahr 2014 erstmals vorgestellt wurde. "Vielen
Gebrauchtwagenkäufern ist eine Vollkaskoversicherung zu teuer. Sie
möchten aber dennoch kein Risiko eingehen und die finanziellen Folgen
von Unfallschäden am eigenenFahrzeug absichern sowie die Reparatur
bei ihrem qualifizierten Fachbetrieb durchführen lassen", schildert
Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, stellvertretender
Bundesgremialobmann und Vorsitzender des Fachausschusses
Gebrauchtwagenhandel, das Ausgangsszenario.
Zugkräftiges Alleinstellungsmerkmal
Die Garanta hat darauf mit einem Tarif reagiert, der alle Unfall-,
Park-und Wildschäden an mehr als 12 Monate alten Fahrzeugen abdeckt.
Ausgenommen sind lediglich Glasschäden sowie die Folgen von
Naturgewalten. Lässt ein Kunde sein beschädigtes Auto in jenem
Betrieb reparieren, in dem er seine "UnfallTeilkasko" abgeschlossen
hat, erhält er von der Garanta einen Zuschuss zum Selbstbehalt. Auch
der Kfz-Betrieb steuert einen Gutschein bei, sodass der Selbstbehalt
insgesamt auf die Hälfte sinkt.
"Die Gestaltung des Selbstbehalts sorgt für zusätzliche
Werkstättenumsätze und trägt dazu bei, dass die Kundenbindung
verstärkt wird", unterstreicht Edelsbrunner. Darüber hinaus sei sie
ein weiteres zugkräftiges Argument, beim Gebrauchtwagenkauf dem
Fachhandel gegenüber Privatverkäufern den Vorzug zu geben.
Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.