Vorführwagen: längere Frist?

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Gremialobmann Komm. -Rat Burkhard Ernst fordert eine längere Frist, innerhalb derer Vorführfahrzeuge verkauft werden dürfen (derzeit sind es 6 und in Ausnahmefällen 12 Monate).

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Innerhalb dieser Frist sind Vorführautos von der NoVA befreit und als Teil des Umlaufvermögens voll vorsteuerberechtigt.

Laut Ernst wird es für die Betriebe immer schwieriger, die Autos innerhalb dieser Frist abzusetzen. Daher wäre eine Ausdehnung auf 24 Monate angebracht. Er glaubt, dass es zu einem noch stärkeren Marktdruck kommen wird.

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