Was Konzernmanager mit einigen Federstrichen entscheiden, hat für die
Händler oft existenzielle Folgen. Bei einer Marke wird dies derzeit
besonders deutlich -und damit meine ich nicht die ersatzlose (!)
Kündigung eines jahrzehntelangen Vertriebspartners, der über seine
Nachlässigkeit gestolpert ist.
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Viel brisanter ist, dass es noch immer
kein gültiges Margenmodell gibt, nachdem das alte gekündigt wurde.
Dass die Verkaufsunterstützungen ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt
zurückgefahren wurden, als die Konkurrenz zur Offensive antrat. Oder
dass die Händler mangels Importeursbeiträgen mittlerweile viele
Werbeinserate alleine bezahlen müssen. Die ultimative Ironie des
Händlerschicksals: All das geschieht in einer Zeit, in der die
Modellpalette so attraktiv ist wie selten zuvor.
Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.