Mit einer Novelle zum Kraftfahrgesetz wird nun verhindert, dass die
erlaubte Zeitspanne der Verwendung ausländischer Kennzeichen in
Österreich durch eine kurze Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland
erneuert wird. Diese Frist ist nach wie vor mit einem Monat bemessen.
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Die wichtige Ergänzung im Gesetzestext lautet auf: "Eine
vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese
Frist nicht." Damit sind Zulassungsschein und Kennzeichen nach einem
Monat der zuständigen Behörde abzuliefern.
Mit neuen Modellen plant Polestar weiteres Wachstum: In Graz ist man seit Ende Februar mit einem Polestar Space vertreten, auch in einer anderen Stadt könnte es eine ähnliche Lösung geben. Welches Gebiet er am Radar hat, verrät Geschäftsführer Dr. Thomas Hörmann.