Das ab 2015 für Pkws vorgeschriebene Notrufsystem "eCall" dürfe nicht
einseitig von den Autoherstellern genutzt werden, fordert die
europäische Karosseriebauervereinigung AIRC. Sinnvoll sei eine
einheitliche Anbindung an die Notrufnummer 112.
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Im darauf aufbauenden
Reparatur-Kommunikationssystem "bCall" müsseder Kunde entscheiden
können, welche Werkstätte kontaktiert werde. "Hier sehen wir uns auf
der Linie der Konsumentenschützer", sagt Arthur Clark,
Bundesinnungsmeister der österreichischen Karosseriebauer.
Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.