Nach den anhaltenden Diskussionen um die Brandgefährlichkeit des
Kältemittels R1234yf sollen bis Juli konkrete Untersuchungsergebnisse
vorliegen. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurde beauftragt,
eine Risikobewertung durchzuführen.
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R1234yf müsste eigentlich seit
Jahresbeginn in allen Neufahrzeugen, die nach dem 1. Jänner 2011
typzugelassen wurden, verwendet werden. Dies wird jedoch von Daimler,
BMW und VW aufgrund angeblicher Sicherheitsmängel verweigert.
Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.