Heiß begehrt -das §-57a-Pickerl

Printer

Steht das Aus für das "Pickerl" vor der Tür? Was steckt hinter dieser Meldung? Eine Erkundung der Hintergründe mit Ausblick in die mögliche Zukunft für die Branche.

Advertisement

Warum nicht die "Pickerl-Begutachtung" als Werkstattfachbetrieb selbst durchführen, fragen sich deutsche Kfz-Betriebe schon lange und brachten bereits einen Vorschlag zur Gesetzesänderung in Deutschland ein. Reparieren können sie die komplexesten Mängel, nur zum Beurteilen soll es nicht reichen? Da stimmt wohl etwas nicht. Somit soll an das österreichische System angeknüpft werden. Da im Nachbarland jedoch die technische Fahrzeugüberwachung bisher ausnahmslos den Prüforganisationen TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ vorbehalten ist, kann sich jeder vorstellen, welchen Wirbel dieses Vorhaben bei den Monopolisten ausgelöst hat.

Somit war es auch nur mehr eine Frage der Zeit, dass auch dasösterreichische System zum Wackeln gebracht werden soll. Ähnlich wie bei Rating-Agenturen wird versucht, unser Pickerl-System auf "Ramsch-Status" herabzustufen. Unsachliche und widersprüchliche Argumente (etwa zahlreiche Verkehrstote durch nicht fach-und sachgerechte Fahrzeugbegutachtungen) verschärfen die Situation.

Wer darf das "Pickerl" beim eigenen Auto machen?

Unmittelbar nach den Aufregungen in Deutschland wurde in Brüssel angeregt, dass künftig keine eigenen Fahrzeuge mehr begutachtet werden dürfen. Weiters, dass die Prüftätigkeit vom Werkstattbetrieb mit privatem Wirtschaftsinteresse organisatorisch getrennt werden soll, womit innerhalb der österreichischen Branche eine Lawine an Unsicherheiten ausgelöst wurde. Empörung geht zu Recht bei jenen Betrieben hoch, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die §-57a-Begutachtung vermehrt Kunden das Pickerl verweigern müssen und sich dafür auch immer öfter gegenüber dem Fahrzeugbesitzer rechtfertigen oder gar von diesem beschimpfen lassen müssen.

Aber gerade das zu Recht verweigerte Pickerl soll plötzlich in Verbindung mit wirtschaftlichen Eigeninteressen der heimischen Betriebe stehen. War zuvor das "verschenkte" Pickerl für nicht verkehrs-und betriebssichere Fahrzeuge als Freundschaftsdienst gegenüber dem Kunden der Vorwurf Nummer eins, ist es nun das hauseigene "Reparaturinteresse", dasgemäß einiger Meinungen aufgrund absichtlich falscher Beurteilungen zur Abzocke der Fahrzeugbesitzer geführt haben soll. Gerade da haken offensichtlich die deutschen Prüforganisationen ein, denn diese argumentieren ja, vollkommen neutral als bloßer Diener des Staates bei der Sache zu sein.

InÖsterreich wurden im Jahr 2001 zahlreiche strenge Bestimmungen zur Qualitätssicherung für §-57a-Begutachtungsstellen und deren Personal gesetzlich eingeführt. Dies reicht von speziellen Schulungen über regelmäßige Kontrollen durch die Behörden samt Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen von Prüfern wegen Amtsmissbrauch. Selbstverständlich gibt es gelegentlich immer noch schwarze Schafe, aber die werden immer weniger. Auch bei den teilweise sehr teuren Prüfeinrichtungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, ist Österreich mittlerweile Spitzenreiter. Vor allem für Klein-und Mittelbetriebe bis jetzt nicht gerade unerhebliche Investitionen, die sich ja auch amortisieren müssen. Jetzt soll alles anders werden? Muss das sein? Mit sachlich vernünftigen Lösungen wohl nicht!

Nun fordert die EU, dass betriebseigene Fahrzeuge und solche, die den Prüfern gehören, nicht mehr selbst begutachtet werden sollten. Das wird die allermeisten Betriebe am wenigsten stören. Dann muss man eben mit diesen Fahrzeugen zur benachbarten Begutachtungsstelle zum Pickerl fahren und die Kollegen revanchieren sich mit deren Fahrzeugen. Wirklich treffen würde diese Regelung jedoch jene Begutachtungsstellen, die in erster Linie den eigenen Fuhrpark pickerlmäßig betreuen. Für diese Fälle ist die Forderung rechtlich am ehesten nachvollziehbar, dass eine amtliche Sachverständigentätigkeit nicht für die eigenen Fahrzeuge gelten soll. Ähnlich rechtlich nachvollziehbare Forderungen gibt es auch für andere Bereiche mit Sachverständigentätigkeit.

Es wird aber bei den derzeit relativ niedrigen Tarifen für die Begutachtungen in Österreich verschmerzbar sein, in einer anderen Begutachtungsstelle die begehrte Plakette zu erhalten.

Welche Lösungen bieten sich an?

Schon wesentlich spannender ist die zweite EU-Forderung, nämlich die organisatorische Trennung von "privatrechtlicher" Werkstatt und "öffentlichrechtlicher" Begutachtungsstelle. Dies könnte wieder vor allem zahlreiche Klein-und Mittelbetriebe treffen, die zahlenmäßig den Großteil der Begutachtungsstellen in Österreich bilden. Ist eine Schrumpfung der Anzahl an Begutachtungsstellen oder gar die monopolistische Begutachtung durch Prüforganisationen unumgänglich? Welche praktikablen Lösungsansätze bieten sich an, um das österreichische System zu erhalten? Ein System, das immerhin vom Gesetzgeber so gewollt war und sich seit bereits 30 Jahrenerfolgreich bewährt hat. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe.

KI sinnvoll nutzen

KI sinnvoll nutzen

DAT Austria mit will mit der Schadenserkennungslösung FastTrackAI nun hierzulande durchstarten.

Brandheißes Risiko

Brandheißes Risiko

Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.

Im Tabellen-Mittelfeld etabliert

Im Tabellen-Mittelfeld etabliert

Hyundai Austria hat 2023 erneut die 5-Prozent-Marke erreicht. Mit vielen Auffrischungen und neuen Modellen soll diese Position 2024 behauptet werden.

Advertisement

Advertisement

Advertisement