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VFT fordert rasche Einführung der Reparaturklausel

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VFT fordert rasche Einführung der Reparaturklausel

In der EU wird einmal mehr das Thema Reparaturklausel diskutiert. Aktuell spießt es sich an den Übergangsfristen.

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Die Anwendung einer Reparaturklausel in der europäischen Designschutz-Richtlinie (für sichtbare Bauteile wie Scheinwerfer, Stoßstangen, Türen, etc.) brächte für Verbraucher finanzielle Vorteile, erklärt der VFT – Verband der freien Kfz-Teile-Fachhändler. Eine Studie aus 2020 kam damals zu dem Schluss, dass sichtbare Kfz-Ersatzteile in Ländern ohne gesetzlich verankerte Reparaturklausel um 13 Prozent teurer seien als in reglementierten Märkten.

3 Jahre Übergangsfrist sind genug
„Wenn es um den Designschutz geht, haben wir es derzeit in Europa mit einem Fleckerlteppich zu tun. Dass die Richtlinie zum EU-Designschutz gerade in Brüssel überarbeitet wird, ist darum eine gute Nachricht“, betont VFT-Obmann Sascha Öllinger. Allerdings müsse die Reparaturklausel rascher angewendet werden als dies im Überarbeitungsvorschlag vorgesehen ist, so Öllinger. In diesem Vorschlag ist aktuell eine Übergangsfrist von 10 Jahren vorgesehen, das ist für den Verband deutlich zu lang. Aus diesem Grund fordert der VFT eine maximale Übergangsfrist von 3 Jahren. Dies würde allen EU-Mitgliedstaaten genügend Zeit geben, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. „Eine wirksame Reparaturklausel muss sowohl neue als auch bestehende Fahrzeugmodelle abdecken, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren können und der Reparatursektor Rechtssicherheit bekommt“, heißt es aus dem VFT.

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