"Monopolschutz" soll fallen

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"Monopolschutz" soll fallen
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Der VFT startet eine neue Initiative für die Schaffung einer Reparaturklausel im Designschutz. Hoffnung gibt, dass Deutschland Ende 2020 eine solche eingeführt hat.

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Fragt man Hartmut Röhl, Präsident des deutschen Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA), ist der Designschutz für Karosserieteile aus dem Bemühen der OEMs entstanden, in den 1990er-Jahren die GVO auszuhebeln. "Die OEMs versuchten, ganze Fahrzeuge -inklusive nicht sichtbar verbauter Teile -unter Designschutz zu stellen", erinnerte sich Röhl bei einer Informationsveranstaltung des Verbands der freien Kfz-Teilehändler Österreichs (VFT).

Europäischer Fleckerlteppich
Seit jener Zeit werden seitens der Teilebranche sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene immer wieder Initiativen für eine Reparaturklausel lanciert, welche den Designschutz, gedacht als Schutz des geistigen Eigentums der Hersteller, zum Zweck der Instandhaltung und Reparatur aufheben und somit die Verwendung von günstigeren Nachbauteilen ohne den Segen des Fahrzeugherstellers erlauben soll. Dies werde umso wichtiger, je teurer die Teile und die Reparaturen werden, meint VFT-Obmann Mag. Walter Birner. "Eine Reparaturklausel ist dem Konsumenten gegenüber wichtig, um leistbare Mobilität zu gewährleisten." Eine europäische Harmonisierung der Regelung sei insbesondere für die Werkstätten wichtig, damit diese keine Wettbewerbsnachteile gegenüber eventuell begünstigten ausländischen Betrieben hinnehmen müssten.

Designschutz prinzipiell dubios?
Der Blick nach Europa zeigt allerdings den sprichwörtlichen Fleckerlteppich. Während Österreich - mit Tschechien, der Slowakei, Rumänien oder den Balkanstaaten -zu den Ländern ohne Reparaturklausel gehört, hat Deutschland mit Ende 2020 eine solche beschlossen. Dies nährt die Hoffnung auf ein Einlenken der österreichischen Gesetzgebung.

Auf Nachfrage bekräftigt der Verband der Automobilimporteure wenig überraschend, für die Beibehaltung des Status quo einzutreten. Es soll weiterhin die Möglichkeit nationaler Vorschriften geben, mit denen Mitgliedstaaten Geschmacksmusterschutz auch für Ersatzteile vorsehen können. Aber auch beim Versicherungsverband VVO gibt man sich geradezu unparteiisch: Man reguliere den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, heißt es.

"Wartung und Unterhaltskosten der Fahrzeuge wettbewerbsmäßig zu kontrollieren, dient dem Verbraucher", bekräftigt hingegen Röhl, der noch ein grundsätzliches Argument gegen den Designschutz bei Karosserieteilen ins Treffen führt. "Wo es keine Design-Alternative gibt, kann es auch keinen Schutz geben." Denn ein solcher würde nur ein bestehendes Monopol stützen, so Röhl.
 

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