Handels-Lockerung: Das ist zu beachten
| Matthias PilterWie die Bundesregierung in einer Pressekonferenz verkündet, folgen mit 8. Februar Lockerungsschritte, wodurch auch die Schauräume der Autohäuser wieder von Privatkunden betreten werden dürfen.
Zu beachten sind dabei folgende Voraussetzungen, wie in der Pressekonferenz bekannt gegeben wird:
- die Kunden müssen beim Betreten des Geschäftsbereichs eine FFP2-Maske tragen
- für die maximale Personenzahl, die sich gleichzeitig im Geschäftsbereich aufhalten dürfen, wird der m2-Schlüssel von 10 auf 20m2 je Kunden erhöht.
Sobald ein entsprechender Verordnungsentwurf vorliegt, informieren wir darüber.