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Corona-Lockerung: Die Rückkehr des Handels

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Corona-Lockerung: Die Rückkehr des Handels
Pixabay, Fotomontage

Wie die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gibt, kann sich unter anderem auch der Handel ab 7. Dezember 2020 über eine Lockerung freuen.

So darf der Einzelhandel – somit auch die Autohäuser mit ihren Schauräumen – unter folgenden Bedingungen wieder öffnen: Es ist nicht nur ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sondern gilt im Kundenbereich eine Beschränkung von 10m2 pro Kunden. Für Betreiber von Stores in Shopping-Center gilt, dass nur die eigene Geschäftsfläche für die Berechnung heranzuziehen ist. Alle Dienstleistungen sind unter den gleichen Vorgaben wie des Einzelhandels wieder möglich.

Die Bundesregierung appeliert auch weiterhin daran, dass bei Unternehmen, wo Home-Office möglich ist, dies auch weiterhin genutzt wird. Am Arbeitsplatz muss entweder weiterhin der 1m-Abstand zwischen Personen eingehalten oder auch andere Schutzmaßnahmen wie Plexiglaswände genutzt werden. Ist dies nicht möglich ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für Unternehmen in Grenznähe, die Mitarbeiter aus Nachbarstaaten beschäftigen, gibt es zu beachten, dass es zwischen 7. Dezember 2020 und 10. Jänner 2021 zur Quarantäne nach einem Grenzübertritt kommen kann. Auf Basis des 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle werden Länder, die einen Wert über 100 ausweisen, als Risikogebiete eingestuft. Personen, die aus Risikogebieten einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne. Nach 5 Tagen kann sich die Person mit einem negativen PCR-Test "freitesten".

Ab dem 7. Dezember gilt zudem eine Ausgangsbeschränkung im Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr, wo der Haushalt nur für die Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen oder zu pflegen sowie für Bewegung an der frischen Luft verlassen werden darf.

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