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Erfolgreiche Klärung für Probefahrtkennzeichen

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Erfolgreiche Klärung für Probefahrtkennzeichen

Nachdem etliche Beschwerden zur Nutzung der digitalen Vignette bei Probefahrten bei der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einlangten, wurde nun der Sachverhalt mit der ASFINAG eindeutig geklärt.

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So bestätigen die Vorstände der ASFINAG, Maf. Zechner und Mag. Datler, die schon bisher vertretene Position der Bundesinnung: Neben der Möglichkeit der Klebevignette ist die digitale Vignetten auch bei Probefahrtkennzeichen gem § 45 KFG zulässig. Daher gebe es seitens der ASFINAG auch keinen Änderungsbedarf des bestehenden Regelwerks, verspricht aber auch, dass die Mautaufsicht entsprechend sensibilisiert werden soll.

Dass die ASFINAG-Geschäftsführung die Interpretation der Bundesinnung teilt, freut Dipl. Oec. Andreas Klaus Westermeyer, MLS, gleichzeitig ersucht er bei neuerlichem Auftreten allfälliger Fälle um Übermittlung der konkreten Sachverhalte. 

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