Grundlage für Betriebe und Prüfer
| Matthias PilterIn die Erstellung des Leitfadens “Arbeitsschutz für Kfz-Werkstätten – Leitfaden für die Arbeitsplatzevaluierung“ hat sich die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik mit BIM-Stv. Mst. Roman Keglovits-Ackerer, BA eingebracht.
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Dieser steht für Mitgliedsbetriebe unter https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/Leitfaden-arbeitsplatzevaluierung-kfz-werkstaetten.html zum Download bereit und soll nicht nur die Mitglieder in ihrer täglichen Verantwortung unterstützen, sondern auch für die Arbeitsinspektoren und AUVA-Berater als Grundlage dienen, so Keglovits-Ackerer.
Der Leitfaden mit Informations- und Dokumentationsteil beinhaltet auch den Umgang mit Hochvolttechnologie in Hybrid-, Elektro- und Wasserstofffahrzeugen. „Neue Technologien bedeuten auch neue Werkstattausrüstung für die auch eine entsprechende Arbeitsplatzevaluierung zum Schutz der Mitarbeiter*innen durchgeführt werden muss.“, so Keglovits-Ackerer.
Bei Betrieben mit bis zu 10 Arbeitnehmern ist die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung alle 2 Jahre vorgeschrieben, bei Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitsnehmern jährlich.