Das Pickerl als Waffe

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Das Pickerl als Waffe

Kammerfunktionäre sollten eigentlich ihre Kammermitglieder unterstützen - und nicht diesen in den Rücken fallen.

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Sie sind jedoch oft auch die größten Konkurrenten ihrer "Kollegen" - und im Wettbewerb wird gelegentlich beinhart gefoult. Wie derzeit bei einem gerade laufenden Match zwischen Oberwart und Güssing. Auf der einen Seite steht Herbert Bleyer, Chef des von ihm 1991 gegründeten gleichnamigen Autohauses in Deutsch Tschantschendorf. Als stellvertretender Innungsmeister ist er der zweite Mann hinter dem langjährigen Landesinnungsmeister Komm.-Rat Josef Wiener. Auf der anderen Seite steht Roman Fürst, dessen Team in Unterwart in zweiter Generation Hyundai, Toyota und Lexus vermarktet. Bleyer war Fürst bis zur kürzlichen Vertragskündigung als Hyundai-Subhändler angeschlossen.

"Diese Kündigung hat mir Bleyer offenbar krummgenommen", vermutet Fürst. Der habe die rigorose behördliche Handhabung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung dazu genutzt, um sich bei ihm zu revanchieren. Was Bleyer bestreitet: "Am 27.11.2018 kam ein Kunde in meine Firma, dessen Hyundai Tucson Probleme mit der Schaltung hatte", erläuterte er bei einer behördlichen Einvernahme den Sachverhalt. Diesen Hyundai, der erst am 13.11.2018 von den Fürst-Prüfern bei einem Kilometerstand von 150.306 positiv begutachtet worden war, habe er (nun bei 150.852 km) näher unter die Lupe genommen.

"Reparatur ist nicht mehr sinnvoll"

Seine Mitarbeiter konstatierten dabei starken Ölverlust, fehlende Bremsschutzbleche an der Hinterachse, starken Rostansatz allgemein sowie eine Durchrostung der Hinterachse. Weshalb Bleyer diesem Fürst-Kunden mitteilen musste, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll bzw. wirtschaftlich sei. "Warum das Autohaus Fürst trotz der Mängel eine neue Begutachtungsplakette ausgegeben hat, ist mir nicht verständlich", gibt Bleyer dazu zu Protokoll.

Aus seiner Sicht werde da eine lockere Pickerlvergabe als Marketinginstrument missbraucht, erläutert Bleyer im Interview mit "AUTO&Wirtschaft". Dadurch könne Fürst alte Autos zu überhöhten Preisen eintauschen. "Das ist unfair und verzerrt den Wettbewerb." Deshalb habe er eine mit Lichtbildern geschmückte Dokumentation für die Staatsanwaltschaft Eisenstadt verfasst - mit einer Kopie an das Amt der burgenländischen Landesregierung.

Die reagierte binnen Tagesfrist. Bereits am 4.12.2018 verfasste die zuständige Sachbearbeiterin Sabine Fuchs im Auftrag des zuständigen Hofrats Dr. Helmut Hedl den Bescheid, dass dem Autohaus Fürst die "Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß §57a KFG" entzogen wird. "Die schweren Mängel hätten bei der Fahrzeugüberprüfung auffallen müssen." Ein gegen solche Bescheide eingebrachtes Rechtsmittel habe keine aufschiebende Wirkung, wurde rechtlich klargestellt. Gleichzeitig wurde die Bezirkshauptmannschaft Oberwart beauftragt, den Begutachtungsstempel und allfällige noch vorhandene Begutachtungsplaketten beim Autohaus Fürst einzuziehen.

Plötzlich funktionierte das System nicht mehr

Einer, der von dem Ganzen nichts erfuhr, war Roman Fürst. "Als meine Mechaniker am 7. Dezember das Prüf-System in Betrieb nehmen wollten, funktionierte es nicht", erinnerte er sich an diesen Freitag. "Ich rief bei Frau Fuchs an, ob das System abgestürzt sei." Von ihr bekam Fürst die prompte Auskunft, dass sein Betrieb für Pickerl-Überprüfungen gesperrt wurde. Den zugehörigen Bescheid werde man ihm sofort per E-Mail schicken. Alle bereits vereinbarten Prüftermine seiner fünf Prüfer könne er daher absagen.

Noch am Wochenende erhob Fürst Einspruch. In den vergangenen 27 Jahren habe es bei mehr als 20.000 §57a-Überprüfungen keinen einzigen negativen Zwischenfall gegeben. Der zuständige Prüfer habe glaubwürdig dargestellt, dass die Prüfung entsprechend den Prüfvorgaben korrekt durchgeführt worden war. Trotzdem habe er diesen Prüfer sofort vom Dienst freigestellt, um die Ergebnisse des Verfahrens abzuwarten. Der Betrieb verkaufe 850 Fahrzeuge im Jahr: "Wenn wir keine Begutachtungen, Ersatzplaketten und alles damit Verbundene durchführen dürfen, sehe ich in der wirtschaftlichen Situation der Firma ein riesiges Problem", ersuchte er höflichst, den Widerruf der Prüfermächtigung aufzuheben.

Parallel dazu beauftragte er den Gerichtssachverständigen Dipl.-Ing. Dr. Josef Plank, die von Bleyer verfasste Anzeige näher unter die Lupe zu nehmen. Der bezweifelte, dass das am Foto aufscheinende Loch im hinteren Achsträger auf eine normale Durchrostung zurückzuführen sei. Eine genauere Beurteilung könne jedoch erst nach Überprüfung des Fahrzeuges vor Ort bei der Firma Bleyer erfolgen.

Zahlreiche Gutachten

Die Landesregierung zeigte für die mit dem Entzug der Prüfbefugnis verbundenen wirtschaftlichen Probleme Verständnis. Die vorläufige Sperre des Betriebes wurde am 10.12.2018 aufgehoben, nur die des Prüfers blieb aufrecht. Er werde jedoch ein Amtssachverständigengutachten einholen, ob der Prüfer bei seiner Arbeit am 13.11.2018 schwere Mängel übersehen hat. "Danach wird entschieden werden, ob auch die Ermächtigung der Fa. Fürst zu widerrufen ist." Eine Woche später konnte Plank das bis dahin nur von Bleyer untersuchte Auto besichtigen. Und kam zum Ergebnis, dass die von Bleyer dokumentierten Löcher nicht von einer Durchrostung, sondern von einem "Durchschlagen" stammen.

Anderer Ansicht war jedoch der von Hedl beauftragte Amtssachverständige Dipl.-Ing. Bernhard Glockenstein. Der ließ bei seiner Überprüfung am 18.1.2019 die Ursache des "Rostlochs" offen, stellte aber in seiner kursorischen "Stellungnahme" weitere schwere, von Bleyer und Plank unentdeckte schwere Mängel fest: "Die waren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 13.11.2018 bereits vorhanden und leicht erkennbar." Im Match der Sachverständigen stand es nun 1:1.

Weshalb Dr. Wolfgang Pfeffer, Obmann der gerichtlichen Kfz-Sachverständigen, Fürst empfahl, einen weiteren Gerichtssachverständigen zur Überprüfung dieses Glockenstein-Gutachtens beizuziehen. Am 11.3. kam Ing. Dipl.-Ing (FH) Christian Eissner zum Ergebnis, dass vom Amtssachverständigen "offensichtlich leichte Mängel als schwere Mängel eingestuft wurden".

Doch Glockenstein beharrte auf seiner bisherigen "Stellungnahme". Worauf dem Autohaus Fürst mit Bescheid des Landeshauptmanns vom 14. Mai die Befugnis zur "Pickerlüberprüfung" entzogen wurde. Ein noch nicht rechtskräftiger Bescheid, da die dagegen erhobene Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Burgenland anhängig ist. Ebenso das Strafverfahren, das von der Staatsanwaltschaft gegen den Prüfer eingeleitet wurde.

Das Kriegsbeil

Im Dezember 2014 kam es an einem erst 20 Monate alten Hyundai einer Bleyer-Kundin zu einem Brandschaden. Der wurde vom Bleyer-Team behoben. Da laut Bleyer der Brand auf einen Marderbiss zurückzuführen sei, wurden die Kosten direkt der Kaskoversicherung verrechnet. Diese beauftragte das Ingenieurbüro Gaugl mit der Überprüfung des Kaskofalles. Dieses ist spezialisiert auf die Ursachenfeststellung von Brand-sowie Motorschäden und kam zum Ergebnis, dass kein Marder, sondern die thermische Überlastung einer Zündspule den Brand verursacht habe. Zu dessen Reparatur sei bloß ein kleiner Kabelstrang ausgetauscht, der Versicherung jedoch ein großer verrechnet worden. Überdies sei anstelle der verrechneten vier Zündspulen nur eine eingebaut worden. Da es sich somit um keinen Kasko-, sondern um einen Garantiefall handelt, wollte die Versicherung von Hyundai das Geld zurück. Die im Gaugl-Gutachten belegte falsche Reparaturabrechnung und eine strittige Manipulation eines Garantie- und Serviceheftes nutzte Hyundai im Oktober 2015 zur vorzeitigen Kündigung des Werkstättenvertrags. Eine von Bleyer-Anwalt Dr. Norbert Gugerbauer dagegen eingebrachte Klage blitzte im Mai 2016 beim Oberlandesgericht Wien ab. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass nicht Bleyer selbst, sondern ein Mitarbeiter den Brandschaden fehlerhaft abgerechnet hat. Die Verrechnung nicht erbrachter Leistungen "beseitige das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners". Ähnliche Unregelmäßigkeiten veranlassten in der Folge A-Händler Fürst, dem bei Hyundai in Ungnade gefallenen Bleyer auch den B-Händlervertrag zu kündigen.

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