Die durch die Umsetzung der europäischen IDD (Versicherungsvermittlungs-Richtlinie) mit 28. Jänner 2019 in Kraft getretenen, neuen und strengeren Voraussetzungen für die Versicherungsvermittlung sehen nicht nur die Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit gemäß § 137 Abs 3 GewO, sondern auch neue Regeln für die Weiterbildung vor.
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In Zeiten, in denen die Autobranche in Zeitungen und elektronischen Medien nicht gerade mit positiven Zahlen und Zukunftsaussichten dargestellt wird, glimmt jeder Funken von Hoffnung wie ein Lichtstrahl.
Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist im 1. Quartal 2024 in der Kfz-Branche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen, die Höhe der Passiva hat sich vervielfacht, wie aus der aktuellen Hochrechnung von KSV1870 Holding AG hervorgeht.