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Weiterbilden für Versicherungsvermittlung

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Weiterbilden für Versicherungsvermittlung

Die durch die Umsetzung der europäischen IDD (Versicherungsvermittlungs-Richtlinie) mit 28. Jänner 2019 in Kraft getretenen, neuen und strengeren Voraussetzungen für die Versicherungsvermittlung sehen nicht nur die Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit gemäß § 137 Abs 3 GewO, sondern auch neue Regeln für die Weiterbildung vor.

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Die Hoffnung stirbt zuletzt

Die Hoffnung stirbt zuletzt

In Zeiten, in denen die Autobranche in Zeitungen und elektronischen Medien nicht gerade mit positiven Zahlen und Zukunftsaussichten dargestellt wird, glimmt jeder Funken von Hoffnung wie ein Lichtstrahl.

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