Lärmende E-Autos

Printer
Lärmende E-Autos

Montage, Pixabay

Damit Fußgänger und Radfahrer E- bzw. Hybrid-E-Autos besser wahrnehmen, müssen ab 1. Juli 2019 neue Typen bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein akustisches Warnsignal abgeben.

Advertisement

Die produzierten Geräusche müssen der Charakteristik eines Verbrennungsmotors entsprechen. Abzubilden sind auch hörbare Lautstärke- und Frequenzänderung für Beschleunigung und Bremsen. Geregelt wird dies in einer Verordnung des Europäischen Parlaments.

„Wir begrüßen diese Verordnung, weil sie aus unserer Sicht einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leistet – insbesondere im urbanen Raum", so Mag. Martin Hoffer, Leiter ÖAMTC Rechtsabteilung. •

Höhenflug hält an

Höhenflug hält an

Im heimischen Leasingmarkt jagt ein Rekordjahr das nächste. So überrascht es nicht, dass auch 2023 wieder Zuwächse erzielt wurden.

Advertisement

Advertisement

Advertisement